Ökopunktesystem

Seit 1993 gibt es in Österreich das Ökopunktesystem im Transitverkehr. Dieses gründet auf dem Transitvertrag Österreichs mit der EU aus 1992 und soll dazu beitragen, die durch den wachsenden Transitverkehr verursachte Belastung der Bevölkerung und der Umwelt zu verringern. Durch die Vergabe einer jährlich sinkenden Anzahl von „Ökopunkten“ (von der Kommission an die Mitgliedsstaaten) soll die Abgasbelastung bis zum Jahr 2003 schrittweise reduziert werden. Ökopunktepflichtig ist jede Transitfahrt durch Österreich mit einem LKW über 7,5 t. Die Ökopunkteanzahl, die ein LKW für den Transitverkehr in Österreich benötig, ist vom Wert der NOx-Emission des jeweiligen LKW-Wertes gemäß Conformity of Production (COP-Wert) bzw. dem Wert der Betriebserlaubnis abhängig. Bis Ende 1997 erfolgte die Abbuchung dieser Ökopunkte manuell; seit 1998 gibt es das elektronische Ökopunktesystem (Ökotag) in Österreich, die Ökopunkte werden elektronisch über ein so genanntes Ökotag und Lesestationen an den Grenzen abgebucht. Ende 2003 ist die Regelung des Ökopunktesystems ausgelaufen.

Quellen:
Verwaltungsvereinbarung zur Festlegung des Zeitpunktes und der Modalitäten der Einführung des im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße vorgesehenen Ökopunktesystems
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betreffend die Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch Österreich.