Nürnberger Rassengesetze

Am 15. September 1935 wurden in Nürnberg auf einer Sondersitzung des Reichsparteitags zwei Verfassungsgesetze verkündet, die die Basis für den völligen Ausschluss der vom NS-Regime als jüdisch klassifizierten Bevölkerung aus dem öffentlichen Leben und für die nachfolgende antijüdische Politik bildeten. Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot u.a. Eheschließungen und außerehelichen Verkehr zwischen Juden oder Jüdinnen und Deutschen. Das „Reichsbürgergesetz“ legte fest, dass nur Deutsche oder Personen mit „artverwandtem Blut“ Bürger*innen des Reichs seien. Durch diese Gesetze verloren Juden und Jüdinnen sowie andere „nichtdeutsche“ Bevölkerungsgruppen, v.a. auch Roma und Sinti, ihre politischen Rechte.

Auf Grund des Reichsbürgergesetzes wurden zwischen November 1935 und Juli 1943 13 weitere Verordnungen u.a. über Berufsverbote für die als jüdisch verfolgte Bevölkerung, Kennzeichnungspflicht jüdischer Geschäfte und Verfall jüdischen Vermögens an das Deutsche Reich erlassen. Die sogenannten Nürnberger Rassengesetze erhielten am 28. Mai 1938 auch für Österreich Gültigkeit. Die 9. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 5. Mai 1939 führte eine Reihe weiterer antijüdischer Gesetze in Österreich ein. Wichtig im Sinne einer nachträglichen „Legalisierung“ der Beraubung und gleichzeitig der totalen Beraubung der jüdischen Bevölkerung durch das nationalsozialistische Regime waren die 11. und die 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Siehe auch: Reichsbürgergesetz 11. Verordnung; Reichsbürgergesetz 13. Verordnung

Quellen: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/nuernberger-gesetze-1935.html ; https://www.wien.gv.at/kultur/archiv/geschichte/ueberblick/rassenwahn.html; https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/68999/nuernberger-gesetze (Stand 31.03.2022)