Münchner Abkommen

Im Münchner Abkommen vom 30.9.1938 wurde zwischen dem Deutschen Reich, Italien, Frankreich und England der Anschluss der überwiegend von Deutschen (2,806.000 Deutsche und 719.000 Tschech*innen und Slowak*innen) bewohnten Randgebiete an das „Deutsche Reich“ beschlossen und ab 1. Oktober durchgeführt. Gleichzeitig trat die Tschechoslowakei unter dem Diktat Münchens das Gebiet Teschen sowie einige Grenzgemeinden der Nordslowakei mit etwa 200.000 Einwohner*innen an Polen ab. Die ungarischen Gebietsforderungen wurden in Wien am 2. November durch einen deutsch-italienischen Schiedsspruch befriedigt, sodass die Tschechoslowakei innerhalb eines Monats mehr als 41.000 Quadratkilometer ihres Territoriums und fast fünf Millionen Einwohner*innen verlor. Über eine Million Tschech*innen und Slowak*innen gerieten unter deutsche, ungarische und polnische Herrschaft. Zwischen Eger und Troppau wurde der „Reichsgau Sudetenland“ geschaffen, Südmähren wurde an den „Reichsgau Niederdonau“ angeschlossen, wodurch insgesamt bis zu 400.000 Tschech*innen, Juden*Jüdinnen und Deutsche von Flucht, Abwanderung und Umsiedlung in den tschechoslowakischen Rumpfstaat betroffen waren, während etwa 300.000 Tschech*innen im Gebiet des Deutschen Reiches blieben. Andererseits verblieben mit den Prager, Iglauer, Brünner und Karpatendeutschen rund 400.000 Deutsche in der Zweiten Tschechoslowakischen Republik.

Das Münchner Abkommen ist Ausdruck der vor allem vom britischen Premierminister Neville Chamberlain vertretenen Appeasement-Politik. Durch die Gewährung „berechtigter“ Forderungen – getragen auch von der Ansicht, dass man den Deutschen aufgrund des in manchen Bereichen sehr harten Versailler Vertrages entgegenkommen müsse – sollte Nazi-Deutschland beschwichtigt und der Frieden erhalten werden. Das Münchner Abkommen basierte jedoch auf einer Fehleinschätzung der Politik Hitlers und konnte – trotz Garantieerklärung – den Einmarsch Deutscher Truppen in der Tschechoslowakei und in weiterer Folge den Zweiten Weltkrieg nicht verhindern. Im März 1939 brach Hitler das Münchner Abkommen, marschierte in die „Rest-Tschechoslowakei“ ein und setzte mit der Separation der Slowakei, der militärischen Besetzung der „Tschechei“ und der Errichtung des „Reichsprotektorats Böhmen und Mähren“ den letzten Schritt zur Liquidation der Tschechoslowakei.

Quellen:

Hautmann, Hans (2001): Betrifft: Beneš-Dekrete. Zum historischen Verständnis von Tschechen und Deutschen. Vortrag in der Friedenswerkstatt Linz, 29. März 2001

http://www.demokratiezentrum.org/wissen/artikel/benes-dekrete-artikel.html?index=26 (Stand 30.03.2022)

Suppan, Arnold (2002): „Ergebnis des Verrates“, in: Die Presse, 16.2.2002.