Lobbyismus

Lobbyismus bezeichnet die Einflussnahme organisierter Interessensgruppen. Interessenvertreter*innen (Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung, etc.) versuchen mehr oder weniger erfolgreich, die Gesetzgebung und Gesetzesausführung zu beeinflussen. Dieser Einfluss kann auch durch Parlamentarier*innen, die mit bestimmten Interessengruppen verbunden sind, durch Ministerien und Behörden ausgeübt werden. In Demokratien wird es den Interessenvertreter*innen ermöglicht, öffentlichen Anhörungen beizuwohnen und bei der Vorbereitung von Gesetzen Stellung zu nehmen.