Listenwahl

Beim Verhältniswahlrecht werden die Abgeordneten über Listen, das sind Wahlvorschläge der einzelnen Parteien, gewählt. Die Bewerber*innen sind zunächst in einer eindeutigen Reihenfolge auf der Liste aufgeführt, beim personalisierten Verhältniswahlrecht hat der*die Wähler*in die Möglichkeit, entweder mittels Reihen oder Streichen oder mittels Vorzugsstimmen die Liste zu verändern. Nach der Nationalrats-Wahlordnung hat der*die Wähler*in sowohl im Regionalwahlkreis als auch im Landeswahlkreis die Möglichkeit, jeweils eine Vorzugsstimme zu vergeben, aber nur an Kandidat*innen, deren Parteiliste er*sie wählt.

Quelle: Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO)