KommAustria

Die „KommAustria“ ist eine 2001 neu geschaffene Regulierungsbehörde, nachdem der Verfassungsgerichtshof 2000 die Grundkonstruktion der Privatrundfunkbehörde als verfassungswidrig erkannt hat. Die Regulierungsbehörde führt in der ihr zugeordneten „Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR GmbH), die mit dem Telekommunikationsgesetz von 1997 geschaffene Telekommunikationskontrollbehörde und die neue Medienbehörde im Sinne einer konvergenten Regulierungsinstanz zusammen. Ihr obliegt die gesamte operative Abwicklung der „KommAustria“ und der Telekom-Control-Kommission (TKK). Die „KommAustria“ übernimmt als eigentliche Medienbehörde die Agenden der Vergabe von Privatrundfunk-Lizenzen, spricht die Zulassung von Sendeanlagen und Frequenzen aus und übernimmt die Rechtsaufsicht im Privatrundfunkbereich. Seit dem 1. Oktober 2010 ist die KommAustria vom Gesetzgeber mit der Rechtsaufsicht über den ORF beauftragt.

Quellen: Steinmaurer, Thomas (2002). Konzentriert und verflochten. Österreichs Mediensystem im Überblick (= Beiträge zur Medien- und Kommunikationsgesellschaft, Band 10), Studien Verlag, Innsbruck/Wien/München/Bozen, 2002; https://www.rtr.at/medien/wer_wir_sind/KommAustria/KommAustria.de.html (Stand 23.03.2022)