Gleichbehandlungsgesetz

Das Gleichbehandlungsgesetz trat 1979 erstmals in Kraft und ging ursprünglich aus den Aktivitäten zum Internationalen Jahr der Frau 1975 und zur UN-Dekade der Frau 1976-1985 hervor, die auch in Österreich einen Umdenkprozess eingeleitet haben. In der ersten Fassung zielte das Gleichbehandlungsgesetz noch ausschließlich auf Aufhebung der Diskriminierung bei der Entgeltfestsetzung ab und wurde dann um andere Bereiche erweitert. Heute schützt das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung in der Arbeitswelt auf Grund des Geschlechts (insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat), der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Darüber hinaus regelt das Gleichbehandlungsgesetz auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und sichert die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen zu denen etwa Bildung, soziale Vergünstigungen oder der Sozialschutz zählen.

Quellen: Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG) https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/3/Seite.1860400.html; https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/Themen/rechtliches/gleichbehandlungsrecht-in-oesterreich.html; https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Gleichbehandlung/Gleichbehandlungsgesetz.html (Stand 21.03.2022)