Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung oder Gewaltentrennung ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Demokratien. Gewaltenteilung bedeutet, dass die drei Staatsgewalten: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung) auf verschiedene Institutionen verteilt sind, die sich gegenseitig kontrollieren. Die Gewaltenteilung ist in der Verfassung festgeschrieben. Zu der Legislative, der gesetzgebenden Gewalt, zählt in Österreich das Parlament, also Nationalrat und Bundesrat, sowie die Landtage. Zu der Exekutive, also der verwaltenden Gewalt, zählen die Bundesregierung, der*die Bundespräsident*in sowie alle Behörden des Bundes, also auch die Polizei und das Bundesheer. Die Judikative, die rechtsprechende Gewalt, ist unparteiisch und unabhängig. Sie setzt sich aus Richter*innen zusammen, etwa des Bundesverfassungsgerichts oder der Ländergerichte. Während die Legislative die Gesetze festlegt, sind die Exekutive und Judikative für deren Vollziehung verantwortlich. Sie handeln dabei organisatorisch streng getrennt voneinander.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/PARL/POL/ParluGewaltenteilung/ (Stand 21.03.2022)