Gemeindewohnung – Kommunaler Wohnbau

Von der Gemeinde erbaute und verwaltete Wohnungen, die als „geschützte“ Segmente des Wohnungsmarktes nicht den „freien“ Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Voraussetzungen für den Erhalt einer Gemeindewohnung in Wien sind derzeit: Vollendung des 17. Lebensjahres, österreichische Staatsbürgerschaft, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft, Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge, Drittstaatsangehörige mit einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung; Einkommen innerhalb festgesetzter Einkommensgrenzen, Einreinreichadresse in Wien, an der der Wohnungswerber seit mindestens zwei Jahren seinen Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führt, und Wohnbedarf. Wohnbedarf liegt vor, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft: Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung, Krankheits-, altersbedingter Wohnbedarf, Überbelag, getrennter Haushalt, unverschuldete Aufgabe einer Dienstwohnung, Bedarf einer behindertengerechten Wohnung sowie bei jungen Wiener*innen ohne eigene Wohnung. 1991 befanden sich ca. ein Viertel der Wohnungen (= 26% bzw. 222.867 Wohnungen im Eigentum der Gemeinde Wien). Derzeit gibt es etwa 220.000 Wohnungen in Gemeindebesitz, die Stadt Wien ist damit die größte kommunale Hausverwaltung Europas.

Quellen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/Seite.210240.htmlhttps://www.wienerwohnen.at/ ; https://wohnberatung-wien.at/  (Stand 21.03.2022)