Europarat

Der Europarat ist eine internationale zwischenstaatliche Organisation (IGO) mit Sitz in Straßburg. Er wurde am 5. Mai 1949 von zehn europäischen Staaten – den Beneluxstaaten, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Norwegen und Schweden – gegründet. Österreich trat dem Europarat 1956 bei. Heute zählt der Europarat 47 Mitglieder.

Er beschäftigt sich u.a. mit dem Schutz der Menschenrechte, der Humanisierung des Arbeitslebens, dem gemeinsamen Schutz und der Nutzung natürlicher Ressourcen sowie mit Fragen der Erziehungs- und Bildungspolitik in Europa. Mit der Ausnahme der Verteidigung umfasst das Arbeitsfeld des Europarates alle Aspekte der europäischen Gesellschaft. Zu den vom Europarat verabschiedeten Konventionen zählen u.a. die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und erniedrigender Behandlung oder Strafe (Antifolter-Konvention), die Europäische Sozialcharta, die Europäische Kulturkonvention oder das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin. Seine Organe sind das Ministerkomitee als Entscheidungsorgan, die Parlamentarische Versammlung und der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas als so genannte beratende Organe. Der Europarat ist mit der Europäischen Union weder organisatorisch noch administrativ oder historisch verbunden. Um die Abgrenzung und die Gemeinsamkeiten deutlich zu machen, unterzeichneten der Europarat und die EU im Mai 2007 ein Abkommen (Memorandum of Understanding), in welchem unter anderem die Ziele und Grundsätze sowie gemeinsamen Prioritäten und Schwerpunkte der Zusammenarbeit festgehalten sind.

Quellen: https://www.bmeia.gv.at/europa-aussenpolitik/aussenpolitik/europa/europarat/, https://www.coe.int/t/dc/europeismore/fiche01_de.pdf https://rm.coe.int/16804e437b  (Stand 15.03.2022)