Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta (ESC) wurde 1961 durch den Europarat ausgearbeitet. Am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichnet, trat diese am 26. Februar 1965 in Kraft. In ihr haben sich die Vertragsparteien dazu verpflichtet, ein Minimum der in der Charta aufgezählten sozialen Grundrechte (z. B. Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit und Fürsorge, gerechte Arbeitsbedingungen, Vereinigungsrecht) innerhalb ihrer Rechtsordnung zu verankern und alle zwei Jahre darüber zu berichten. Ein Sachverständigenausschuss überprüft die Berichte, der Ministerausschuss des Europarates richtet alle notwendigen Empfehlungen an die Vertragsstaaten.

Österreich hat die ESC im Jahr 1969 ratifiziert. Am 1. Mai 2011 hat Österreich die als revidierte Europäische Sozialcharta bezeichnete überarbeitete Fassung der Europäischen Sozialcharta ratifiziert.Diese ersetzt seitdem nach und nach die Charta von 1961. Sie wurde bisher von 36 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert und unterliegt demselben Überwachungsmechanismus. Sieben Mitgliedstaaten sind nach wie vor an die Charta von 1961 gebunden.

Quellen: https://www.bma.gv.at/Themen/Arbeitsrecht/Internationales-und-Europaeisches-Arbeitsrecht/Europarat-und-Europ%C3%A4ische-Sozialcharta.html (Stand 15.03.2022)