Europäische Charta der Grundrechte

1998 wurde anlässlich des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom Europäischen Rat beschlossen, eine Charta der Grundrechte auszuarbeiten, die die auf EU-Ebene geltenden Grundrechte zusammenfassen und sichtbar machen soll. Stützen sollte sich die Charta auf die Verträge der Gemeinschaft, internationale Übereinkommen (Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte von 1950 und die Europäische Sozialcharta von 1989), die gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten und die verschiedenen Erklärungen des Europäischen Parlaments. Mit der Ausarbeitung der Charta wurde ein spezielles Gremium beauftragt, dem 62 Beauftragte der Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, des*der Präsidenten*in der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der einzelstaatlichen Parlamente angehörten. Vier Vertreter*innen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte waren als Beobachter*innen an den Arbeiten beteiligt. Die Charta der Grundrechte wurde im Rahmen des Europäischen Rats in Nizza im Dezember 2000 feierlich deklariert, trat jedoch erst 2009 gemeinsam mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft.

Quelle: www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf (Stand 15.03.2022)