Europa-Abkommen

Die Europa-Abkommen sind eine besondere Form der Assoziierungsabkommen. Sie werden zwischen der Europäischen Union und bestimmten assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas geschlossen (Artikel 238 EG-Vertrag) und regeln deren Vorbereitung auf den Beitritt zur EU. Die Europa-Abkommen schreiben die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit fest und verankern den Grundsatz der Marktwirtschaft. Bisher wurden Europa-Abkommen mit zehn Staaten geschlossen: Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, Rumänien, der Slowakischen Föderativen Republik und Slowenien. Die Europa-Abkommen werden für unbegrenzte Dauer geschlossen; sie setzen sich zusammen aus: einem politischen Teil, in dem die bilateralen und multilateralen Konsultationen zu Fragen von beiderseitigem Interesse geregelt werden; einem handelspolitischen Teil, der die Schaffung einer Freihandelszone vorsieht; einem Teil "Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Finanzen", einem Teil, der die Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen geistiges Eigentum und Wettbewerb, vorsieht. Über die Umsetzung eines Europa-Abkommens wacht ein Assoziationsrat, der sich aus VertreterInnen des Rates und der Kommission einerseits und VertreterInnen der Regierung des assoziierten Staates andererseits zusammensetzt. Ein Assoziationsausschuss aus Mitgliedern des Assoziationsrates verfolgt die einschlägigen Arbeiten und bereitet die Beratungen des Assoziationsrates vor. Schließlich kann ein Parlamentarischer Assoziationsausschuss, der sich aus Abgeordneten des nationalen Parlaments des assoziierten Staates und des Europäischen Parlaments zusammensetzt, dem Assoziationsrat Empfehlungen unterbreiten. Mit dem Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 wurden die Europaabkommen (bzw. die Assoziierungsabkommen mit Malta und Zypern) mit diesen Ländern durch die Beitrittsverträge ersetzt. Seither sind nur noch die Abkommen mit Bulgarien, Rumänien und der Türkei in Kraft.

(Quelle: http://www.europa.eu.int, 20.2.2006)