Bemessungsgrundlage in der Pensionsversicherung

Die Bemessungsgrundlage errechnet sich im Jahr 2021 aus dem Durchschnitt der 396 „besten“ monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen (das sind 33 Jahre). Je nach Art der Versicherungszeit (Beitragszeit) gibt es unterschiedliche monatliche Beitragsgrundlagen: Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension. Die Alterspension ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage mal den Steigerungspunkten.

Entsprechend der Anzahl der Versicherungsmonate gebührt ein bestimmter Prozentsatz der Bemessungsgrundlage als Pensionsleistung. Die Höhe des Prozentsatzes wird mithilfe von Steigerungspunkten berechnet. Pro Versicherungsjahr gebühren 1,78 Steigerungspunkte. Liegen mehr als 45 Versicherungsjahre vor, so können hier über 80 Prozent der Bemessungsgrundlage erreicht werden. Die Höhe der Steigerungspunkte wurde schrittweise abgesenkt, bis sie seit 2009 1,78 betragen.

Siehe: Alterspension

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at (Stand 10.03.2022)