Avnoj-Bestimmungen

Der "Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Jugoslawiens" ("Avnoj") beschloss am 21. November 1944 in Jajce Bestimmungen, die sich gegen deutschsprachige Volksgruppen und Nazikollaborateure richteten. Diese Bestimmungen wurden zur Basis von Enteignungen und Vertreibungen von etwa 300.000 Deutschen und Hunderttausenden jugoslawischen Tito-Gegnern. Slowenien, als Nachfolgestaat Jugoslawiens, übernahm nach Erlangung der Unabhängigkeit 1991 die "Avnoj"-Bestimmungen. Im selben Jahr erließ Slowenien ein so genanntes "Denationalisierungsgesetz", das sinngemäß durch die "Avnoj"-Bestimmungen verursachtes "Unrecht beheben" sollte und Restitutionsforderungen möglich machte. Allerdings beließ dieses Gesetz die Beweislast beim Antragsteller, der belegen muss, dass er zu Unrecht enteignet oder vertrieben wurde. Darüber hinaus gilt nach wie vor eine – vom slowenischen Verfassungsgerichtshof 1997 konstatierte – "Kollektivschuld für Volksdeutsche": Konkret bedeutet das, dass man als "volksdeutsche/r" AntragstellerIn "Entlastungsquellen" vorzuweisen hat, um Anspruch auf Restitution geltend machen zu können.

(Quelle: Der Standard, 25.8.2000, S. 2)