Aufenthaltsverfestigung

Je länger der legale Aufenthalt eines/einer Fremden angedauert hat, desto stärker wird sein/ihr Bleiberecht (Aufenthaltsverfestigung) und ist eine Ausweisung nur mehr aus schwerwiegenden Gründen zu rechtfertigen. So darf beispielsweise nach zehn Jahren legalem Aufenthalts nur mehr bei Vorliegen schwerer Straftaten eine Ausweisung erfolgen. Ausweisung und Aufenthaltsverbot stellen schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsmäßig geschützte Menschenrecht auf Privat- und Familienleben dar. Deshalb ist ein Eingriff nur zu rechtfertigen, wenn dies zur Erreichung öffentlicher Interessen dringend geboten ist. Eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot darf jedenfalls nicht erlassen werden, wenn die Auswirkungen auf die Lebenssituation des/der Fremden schwerer wiegen als die nachteiligen Folgen für die Öffentlichkeit.