Arisierung

Bezeichnet im Kern den durch die nationalsozialistische Politik erzwungenen Transfer „nicht-arischen“ (in der Regel jüdischen) Eigentums in „arisches“. In einem umfassenderen Sinn diente Arisierung als Bezeichnung für die wirtschaftliche Ausschließung der Juden und Jüdinnen aus dem Wirtschaftsleben im „Altreich“, in den annektierten und eroberten Gebieten. Neben dem Ziel der Verdrängung der Juden und Jüdinnen aus der Wirtschaft sollte über die Enteignung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Wertpapieren und Privatvermögen auch die systematische Verdrängung der jüdischen Bevölkerung aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens forciert werden. Nach planlosen, gesetzlich nicht geregelten „wilden Arisierungen“ unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme, erfolgte die systematische Enteignung von Geschäften und Firmen über Zwangsverkauf, Betriebsstilllegungen oder den Entzug von Gewerbekonzessionen durch nationalsozialistische Behörden und Institutionen.