Abgeltungsfondsgesetz

Bundesgesetz zur Bildung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter, erlassen am 22. März 1961.

Inkrafttreten im Juni 1961, nach Abschluss des Kreuznacher Abkommens mit der BRD, da es an die finanzielle Beteiligung der BRD geknüpft worden war.

Anspruchsberechtigt waren rassisch oder religiös Verfolgte, für erlittene Vermögensverluste an Bankkonten, Bargeld, Zahlung diskriminierender Abgaben (Reichsfluchtsteuer u.a.). Kleinere Vermögensverluste (bis zu 47.250 Schilling) wurden zu 100 % entschädigt, größere mit 48,5 %, aber mind. mit 47.250 Schilling.