Der Beschluss des Wiener Petitionsgesetzes

Das „Gesetz über Petitionen in Wien“ wurde im Jänner 2013 im Wiener Landtag beschlossen. Vormals galt in Wien lediglich, dass sich Anwohner*innen innerhalb von öffentlichen Sprechstunden mündlich oder schriftlich an den/die Bezirksvorsteher*in oder Mitglieder der Bezirksvorstehung mit Wünschen, Anregungen und Vorschlägen von grundsätzlicher Bedeutung für den Bezirk wenden konnten (Fegerl 2012: 15). Zudem bestand selbstverständlich bereits zuvor die potentielle Möglichkeit, über nicht-institutionalisierte Kanäle, wie etwa Straßenpetitionen oder Online-Plattformen von NGOs, Petitionen an Wiener Amtsträger*innen zu richten. Seit der Novellierung des Wiener Petitionsgesetzes haben in Wien hauptgemeldete Personen hingegen die Möglichkeit, Anliegen, Vorschläge und Handlungsaufforderungen, die die Bezirks- und Landesebene betreffen, an eine formal institutionalisierte, zentrale Petitionsplattform zu richten. Bei Erreichung von 500 Unterstützungserklärungen werden diese vom neu eingerichteten Wiener Petitionsausschuss behandelt.

Das neue Petitionsrecht fand in der Landtagsdebatte vom 7. Jänner 2013 von Seiten aller Parteien große Zustimmung und wurde einstimmig beschlossen. ÖVP und FPÖ bemängelten lediglich, dass sie bereits in vorherigen Jahren Forderungen nach der Institutionalisierung eines Wiener Petitionsrechts gestellt hatten. Die FPÖ ließ es sich zudem nicht nehmen, die Petitionsmöglichkeit für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zu kritisieren. Generell herrschte allerdings große politische Einigkeit (Wiener Landtag 2013). Der Redner der SPÖ Kurt Stürzenbecher bekundete, „ein wirksames zusätzliches Instrument für mehr, für noch mehr Bürgerbeteiligung und mehr Demokratie in Wien“ sei geschaffen worden, und im Vergleich zu historischen Petitionsrechten sei in Wien „das Petitionsrecht von einer ursprünglichen quasi Bitte von uns zu einem wirklich emanzipatorischen Recht der Mitbestimmung weiterentwickelt worden“ (ebd.: 23f.). Im Folgenden werden zunächst die formalen Anforderungen sowie der Ablauf der Petitionseinreichung und -behandlung erläutert. Anschließend sollen die thematischen Schwerpunkte der eingebrachten Petitionen sowie die Behandlung durch den Petitionsausschuss beleuchtet werden.