Menschenrecht – Meinungsfreiheit

Die im „Karikaturenstreit“ – oft allerdings als Synonym für die westliche Moderne überhaupt – diskutierte Meinungs- bzw. Pressefreiheit ist ein Menschen- bzw. Grundrecht, das in Europa auf verschiedenen Ebenen garantiert und abgesichert, aber auch eingeschränkt wird. Obwohl die Idee bestimmter gleicher Rechte, die allen Menschen gleichermaßen zustehen, kein Spezifikum des „Westens“ ist, wurden sie nur hier im Zuge der Aufklärung und Säkularisierung umfassend ausgearbeitet.

Gleichzeitig stehen Menschenrechte per definitionem allen Menschen zu, sind also ihrem Anspruch nach universell, auch wenn es für den Großteil der Menschen an effektiven Durchsetzungsmöglichkeiten mangelt. Im Gegensatz dazu sind Grundrechte staatlich oder (im Fall Europas) durch die EU garantierte Rechte, zu denen allgemein gültige Menschenrechte ebenso gehören können wie Bürgerrechte – etwa das Wahlrecht –, die nur Staats- und eventuell Unionsbürger*innen zustehen.

Bis heute sind die Menschenrechte nicht nur in der Praxis bedroht, sie sind auch auf vielfache Weise politisch umstritten. Ihr Schutz liefert die Legitimation für sogenannte „humanitäre Interventionen“, während Kritiker*innen sie als Werkzeug imperialistischer Interessen des „Westens“ brandmarken. Hintergrund dieser Auseinandersetzung ist die Frage nach der Universalität der Menschenrechte: Können historisch im „Westen“ entstandene Rechte tatsächlich universell sein? Ist nicht schon die Behauptung von Universalität eine imperialistische Geste, mit der Europa und die USA die ganze Welt nach ihren Vorstellungen modellieren wollen, blind für die historische Bedingtheit der eigenen Entwicklung? Oder sind andererseits die Menschenrechte das Mindestmaß an gemeinsamen Werten, das unsere vernetzte und interdependente Welt braucht, ein zivilisatorischer Mindeststandard?

Der folgende Text wird diese Fragen nicht beantworten können, möchte aber einige Fakten zur Entwicklung und Kodifizierung der Menschenrechte und zum heutigen System des Menschen- und Grundrechtsschutzes in Österreich und Europa anführen. Außerdem soll ein kurzer Überblick über die Situation in anderen Kontinenten gegeben werden.