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Direkte Demokratie in Österreich

1919
Auf Landesebene wird in Vorarlberg als erstem Bundesland das Instrument der Volksabstimmung und jenes des Volksbegehrens eingeführt. In den kommenden Jahrzehnten werden diese Instrumente in den Landesverfassungen aller Bundesländer festgeschrieben.

1920
In der österreichischen Bundesverfassung werden Volksabstimmung und Volksbegehren als direktdemokratische Instrumente auf Bundesebene festgeschrieben; sie haben v.a. ergänzenden und kontrollierenden Charakter, der Vorrang wird der repräsentativen Demokratie eingeräumt.

1929
Reform der Bundesverfassung: Stärkung des Bundespräsidenten durch eine Erweiterung seiner Kompetenzen und durch seine Direktwahl durch das Volk.

1945
Nach dem Ende der austrofaschistischen und nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich tritt die Bundesverfassung von 1920 in der Form von 1929 wieder in Kraft. Auf Bundesebene existieren wieder die direktdemokratischen Instrumente der Volksabstimmung und des Volksbegehrens.

1958
Das Parlament erlässt Ausführungsbestimmungen für die Durchführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene; diese sind die Voraussetzung dafür, dass Volksabstimmungen durchgeführt werden können.

1963
Für die Durchführung von Volksbegehren auf Bundesebene werden vom Parlament Ausführungsbestimmungen erlassen; diese sind die Voraussetzung dafür, dass Volksbegehren durchgeführt werden können.

1964
Das erste Volksbegehren in der Geschichte der Republik Österreichs (Rundfunkvolksbegehren) wird durchgeführt. Seither (Stand 2006) hat es 31 Volksbegehren in Österreich gegeben (siehe Data).
Für die Einleitung eines Volksbegehrens waren 1964 die Unterschriften von 30.000 BürgerInnen oder 15 Mitgliedern des Nationalrates bzw. mindestens ein Fünftel der Landtage dreier Länder notwendig; für die Behandlung eines Volksbegehrens im Parlament war die Unterschrift von 200.000 Stimmberechtigten erforderlich.

1973
Volksbegehrensgesetz: Für die Einleitung eines Volksbegehrens (auf Bundesebene) reicht nun die Unterschrift von 10.000 BürgerInnen, 8 Abgeordneten des Nationalrats oder vier Mitgliedern dreier Landtage.

1973
Die erste Wiener Volksbefragung über den Bau eines neunen Zoologischen Instituts auf dem Gelände des Sternwarteparks in Währing findet statt. Weitere Volksbefragungen in Wien folgen ab 1980.

1975
Nationalratsgeschäftsordnungsnovelle: die Vorberatungen über Volksbegehren im Nationalrat müssen nach sechs Monaten beginnen, nach weiteren sechs Monaten ist ein Bericht zu erstatten.

1975
Auf Landesebene wird in Kärnten das Instrument der Volksbefragung eingeführt. Heute ist das Instrument der Volksbefragung Instrument aller Landesverfassungen.

1978
Die erste Volksabstimmung in der Geschichte der Republik Österreich findet zur Frage der Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf statt (2. Volksabstimmung: 1994 EU-Beitritt Österreichs).

1979
In Niederösterreich werden als erstem Bundesland Begutachtungsrechte im Bereich der Gesetzgebung sowie verschiedene Initiativrechte eingeführt. Das Bürgergutachtungsverfahren gibt es heute in den Landesverfassungen von Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg; im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg besteht heute die Möglichkeit einer Verwaltungsinitiative.

1981
Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für die Behandlung eines Volksbegehrens im Nationalrat wird von 200.000 auf 100.000 gesenkt.

1988
Nationalratsgeschäftsordnungsnovelle: Volksbegehren (auf Bundesebene) müssen nicht mehr in Form eines Gesetzesantrages eingebracht werden, sondern können auch in Form von Anregungen formuliert sein; Schaffung eines eigenen Ausschusses im Parlament für Petitionen und Bürgerinitiativen.

1989
Einführung des Instruments der Volksbefragung auf Bundesebene.

1993
Bürgerbeteiligung in der Verwaltung: Bürgerbeteiligung in der Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Projekte, durch die die Umwelt und alle oder einzelne Bürger betroffen sind.

1994
Durch eine Bestimmung (Ermächtigung) in der Bundesverfassung können die Länder durch ein Landesverfassungsgesetz die Bürgermeisterdirektwahl einführen. Zur Zeit ist die Direktwahl der BürgermeisterInnen in Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg möglich.

1998
Für die Einleitung von Volksbegehren (auf Bundesebene) ist die Unterstützung von 1 Promille der Wohnbevölkerung Österreichs, die in der Wählerevidenz eingetragen sind (zuvor 10.000 Unterschriften) nötig; die Bestimmung, wonach 8 Mitglieder des Nationalrates oder vier Mitglieder dreier Landtage ein Volksbegehren einleiten können, entfällt.

2000
In Oberösterreich findet eine Volksbefragung über den Bau eines neuen Musiktheaters in Linz statt. Eine Mehrheit, die sich an der Volksbefragung beteiligt, stimmt dagegen.

2005
In Salzburg findet eine Volksbefragung über die Abhaltung Olympischer Spiele 2014 in Salzburg statt.

(Quellen: Ucakar, Karl: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1985; Rauchenberger, Josef: Stichwort Demokratie. 50 Jahre Zeitgeschehen. PR-Verlag, Wien 1984; Marko, Joseph / Poier, Klaus: Die Verfassungssysteme der Bundesländer: Institutionen und Verfahren repräsentativer und direkter Demokratie, in: Dachs, Herbert u.a. (Hg.): Handbuch des politischen Systems Österreichs. Die Zweite Republik, 3. Auflage. Manz-Verlag, Wien 1997, S. 817-832; Welan, Manfried: Die direkte Demokratie in Österreich im Vergleich. Demokratiezentrum Wien, Wien 2000; http://www.salzburg.gv.at, 13.2.2006)

http:// www.demokratiezentrum.org /b6da8fb6f7af631c4bb0062ad31f5df1/de/startseite/wissen/timelines/direkte_demokratie_in_oesterreich.html

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