#
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
alle
Wahlermittlungsverfahren
Seit der Nationalratswahlordnung 1992 (NRWO) wird bei der Mandatsermittlung ein bundesweiter Verhältnisausgleich – im Gegensatz zum früheren Reststimmenverfahren – angewendet. Dadurch soll bewirkt werden, dass bei Nationalratswahlen jede Partei (mit möglichst geringen wahlarithmetischen Abweichungen) insgesamt so viele Mandate erhält, als ihrem bundesweiten Stimmenanteil entspricht. Dabei ist die d`Hondt`sche Berechnungsmethode auf das bundesweite Wahlergebnis (Parteisummen) anzuwenden, wobei in den diesbezüglichen Tabellen die 183-größte Zahl (Wahlzahl) zu ermitteln ist und jeder Partei so viele Mandate zuzuweisen sind, so oft diese Zahl in ihrer Parteisumme enthalten ist.