Freies Mandat
Die Abgeordneten des Parlaments sind in Ausübung ihrer Tätigkeit weder an Aufträge und Weisungen noch an Vorgaben ihrer Wähler und Wählerinnen gebunden. Das freie Mandat steht im Widerspruch zum Klubzwang / zur Fraktionsdisziplin.Siehe auch: Klubzwang/Klubdisziplin

