Der Stimmzettel für die Nationalratswahl 2017 (aus dem Regionalwahlkreis Innsbruck)

Wähler*innen und Wahlen

Wahlen sind ein zentraler Bestandteil der Demokratie. In Österreich darf man schon ab 16 Jahren wählen.

In Österreich kann man folgende politische Ämter wählen und für diese kandidieren:

  • Abgeordnete im Gemeinderat
  • Abgeordnete im Landtag
  • Abgeordnete im Nationalrat
  • österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament
  • Bundespräsident*in
  • in Wien: Bezirksvertretung

Außerdem können folgende Gruppen unabhängig von der Staatsbürgerschaft wählen:

  • Schüler*innen wählen in der Schule Klassen- und Schulsprecher*in
  • Studierende wählen die Österreichische Hochschüler*innenschaft
  • Arbeiter*innen und Angestellte wählen die Betriebsrät*innen in den Unternehmen bzw. ihre Interessensvertreter*innen in der Arbeiterkammer
  • Lehrlinge wählen den Jugendvertrauensrat

Das Wahlrecht in Österreich ist allgemein, gleich, direkt, frei, geheim und persönlich.

Mit 16 Jahren ist man aktiv wahlberechtigt, das bedeutet man darf wählen gehen. Mit 18 Jahren ist man passiv wahlberechtigt, das bedeutet man darf selbst für ein politisches Amt kandidieren. Die Ausnahme ist hier die Wahl des*der Bundespräsidenten*in: Für dieses Amt kann man erst kandidieren, wenn man 35 Jahre alt ist.

Es werden – außer bei der Wahl des*der Bundespräsident*in– Parteien gewählt. Diese erstellen Listen, welche Personen für diese Partei im Gemeinderat/Landtag/Nationalrat arbeiten sollen. Deshalb können Wahlberechtigte bei der Wahl der Partei auch einzelnen Personen eine Vorzugsstimme abgeben. Das bedeutet, dass man einer bestimmten Person auf der Liste der Partei die man wählt zusätzlich eine extra Stimme geben kann. Personen mit vielen Vorzugsstimmen werden dann auf der Liste, die von der Partei erstellt wird, vorgereiht.

Ablauf der Wahl

Am Tag der Wahl geht man ins Wahllokal, füllt den amtlichen Stimmzettel geheim in der sogenannten Wahlzelle aus, steckt diesen in ein Kuvert und wirft dieses in die Wahlurne, eine verschlossene Box mit einem schmalen Schlitz an der Oberseite.

Man kann auch mit Briefwahl seine Stimme abgeben: Man fordert die Wahlkarte beim Gemeindeamt/Magistrat an und bekommt diese mit der Post zugeschickt. Nachdem man die Wahlkarte ausgefüllt hat, schickt man diese mit der Post an die Wahlbehörde.

Nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt und in Mandate (Sitze im Gemeinderat/Landtag/Nationalrat) übertragen. Danach treten die Parteien in Verhandlungen zur Bildung einer Regierung.

Arbeitsfragen

  • Was heißt aktiv wahlberechtigt?
  • Was heißt passiv wahlberechtigt?
  • Wie kann man wählen?
  • Welche Ämter kann man wählen?
  • Was bedeutet allgemeines, persönliches, freies, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht?