Europäische Union (EU)
1992 wurden in den "Verträgen über die Europäische Union" die Bereiche, in denen die Europäische Gemeinschaft bis dahin zusammengearbeitet hatten, erweitert. Diese Verträge, die auch "Maastrichter Verträge" genannt werden, traten im November 1993 in Kraft. Damit wurde ein gemeinsames Dach für die bisherigen Europäischen Gemeinschaften (EWG, ab dem Maastrichter Vertrag Europäische Gemeinschaft EG), EURATOM und EGKS (Vertrag 2002 ausgelaufen), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet. Der Begriff "Europäische Union" wurde erstmals auf der Pariser Gipfelkonferenz 1972 geprägt. Im Gegensatz zur EG hat die EU als solche keine Rechtspersönlichkeit und keine eigenen Handlungsbefugnisse an Stelle ihrer Mitgliedsstaaten.(Quellen: http://www.europa.eu.int, http://www.europa-digital.de, 20.2.2006)

