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EU-Ratspräsidentschaft

Jeder Mitgliedsstaat der EU hat für je ein halbes Jahr den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Dieser Vorsitz, die Ratspräsidentschaft, wechselt alle sechs Monate. Die Reihenfolge der Länder wird vom Rat einstimmig festgelegt. In der ersten Jahreshälfte 2006 übernahm Österreich den Ratsvorsitz in der Europäischen Union. Es war dies nach 1998 bereits die zweite österreichische EU-Ratspräsidentschaft seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995.

Die Aufgaben der Ratspräsidentschaft beinhalten die Organisation und Vorsitzführung bei allen Treffen des Europäischen Rates, des Rates der Europäischen Union sowie der ihm zuarbeitenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen. Weiters vertritt das jeweilige ratsvorsitzende Land den Rat gegenüber anderen EU-Organen und Einrichtungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament ebenso, wie es die EU nach außen in Internationalen Organisationen und gegenüber Drittstaaten vertritt.

Der Rat der Europäischen Union besteht - je nach Arbeitsthema - aus den 25 FachministerInnen der EU-Mitgliedsstaaten (je einem/einer pro Mitgliedsland): Es treffen sich somit die AußenministerInnen im Rat der AußenministerInnen, die SozialministerInnen im Rat der SozialministerInnen etc. Nicht zu verwechseln ist dieses EU-Organ mit dem Europäischen Rat: In dieser EU-Institution treffen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Präsident der Europäischen Kommission unter dem Vorsitz jenes Staats- oder Regierungschefs zusammen, der im Rat der Europäischen Union den turnusgemäß halbjährlich wechselnden Vorsitz innehat. Im Europäischen Rat werden die Leitlinien der EU-Politik festgelegt.

(Quelle: http://europa.eu.int, 17.2.2006)

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