zur normalen Ansicht

Themen > Genderperspektiven > Lebensrealitaeten > Betreuungsarbeit

Familien-Idyll

Quelle:http://www.netzwerk-frauenberatung.at/klara/de/default.asp
Quelle: http://www.netzwerk-frauenberatung.at/KLARA

Die Vorstellungen des familiären Zusammenlebens von Frau und Mann stehen in Wechselwirkung mit den sozioökonomischen Veränderungen der jeweiligen Epoche: War in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts das Konstrukt des bürgerlichen Familienleitbilds mit einer geschlechtsspezifischen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit verbunden, verloren diese Rollenzuschreibungen in der Realität angesichts des gesellschaftlichen und ökonomischen Wandels in Europa an Bedeutung. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wandelt sich die Stellung von Frau und Mann im Familienleben: Frauen sind in beiden Weltkriegen berufstätig, die Rückkehr zur traditionellen Rollenaufteilung der 1950er Jahre wird mit dem gesellschaftlichen Aufbruch in den der 1960er und 1970er Jahre vehement in Frage gestellt.

Gleichstellung von Frau und Mann im Privatleben
In den Beziehungen von Männern und Frauen setzt ein Wandel ein, "Partnerschaft" ist das neue Schlagwort, das den Geschlechtervertrag nun bestimmt. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann schlägt sich auf rechtlicher Ebene nieder, die Frau wird zum vollen Rechtssubjekt. Im Jahre 1975 kommt es in Österreich zu einer grundlegenden Reform des Familienrechts, Frauen werden erstmals auf allen Rechtsebenen gleichgestellt. Das bis dahin geltende Familienrecht definierte den Status des Mannes im Familienleben als übergeordnetes "Haupt der Familie“. Nach dem neu geschaffenen Familienrecht muss nun die Frau nicht mehr automatisch den Namen ihres Ehegatten tragen, sich für Haushalt und Familie allein zuständig fühlen oder den Ehemann um Erlaubnis bitten, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen will. Beide Ehepartner sind nun verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen. Auch die Regelung der "väterlichen Gewalt" in der Familie wird 1978 durch die "gemeinsamen und gleichen Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern" ersetzt. (Vgl. Bauer Ingrid: Frauen, Männer, Beziehungen…Sozialgeschichte der Geschlechterverhältnisse in der Zweiten Republik, in: 1945-1955. Entwicklungslinien der Zweiten Republik. Wien 1995, S.112)

Treibende Kraft des gesellschaftlichen Bewusstseinswandels stellt die Frauenbewegung der 1970er Jahre als Sprachrohr eines neuen weiblichen Selbstbewusstseins dar. Unter dem Slogan "Das Private ist politisch" kämpfen engagierte Frauen für die Selbstbestimmung der Frau im Privatleben. Ausdruck dessen ist unter anderem der Kampf für eine straffreie Abtreibung, die so genannte Fristenregelung wird in einigen europäischen Ländern eingeführt (Österreich: 1975). Diese ermöglicht es den Frauen über den Abbruch einer Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen zu entscheiden und damit über ihren Körper selbst zu bestimmen.


© Erich Frankl Quelle: Titelblatt der Zeitschrift "Solidarität", 1976

Geschlechter, Beziehungen, Lebensformen
Die Werte- und Moralvorstellungen haben sich in den europäischen post-modernen Gesellschaften der letzten 20 Jahre gewandelt, unterschiedliche Lebensformen werden gesellschaftlich toleriert: Neben der Ehe und der Familie mit Kindern gibt es eine Vielzahl an Lebensformen wie Singles, Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, AlleinerzieherInnen oder Geschiedene. Aus dem „Bund fürs Leben“ wird mittlerweile durchschnittlich in jedem fünften Fall eine „Ehe auf Zeit“. Während die Scheidungsrate steigt, sinkt europaweit die Geburtenrate (Fertilitätsrate) von durchschnittlich 2,7 Kindern pro Frau im Jahre 1964 auf 1,4 Kinder pro Frau im Jahre 1999 (Vgl. Europäische Kommission, Europa in Zahlen, Eurostat Jahrbuch 2006/07, Luxemburg 2007, S.68)

Die Abkehr vom Konstrukt der traditionellen Rollenbilder kommt in der gesamtgesellschaftlichen Arbeitsaufteilung bis dato zumeist nur im Erwerbsleben zur Geltung. "Halbe-Halbe" bei der unbezahlten Haus- und Familienarbeit ist hingegen keine Selbstverständlichkeit. Frauen arbeiten damit im Durchschnitt mehr als Männer. Der Slogan der "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" gilt zumeist für Frauen, auch das Wort "Doppelbelastung" wird im Kontext mit Männern kaum verwendet. Als anno 1996 in Österreich die damalige Frauenministerin Helga Konrad die partnerschaftliche Aufteilung der Hausarbeit gesetzlich verankern wollte, wurde dieser Vorschlag und die dazugehörige Kampagne „Ganze Männer machen halbe-halbe“ mit heftiger Kritik bedacht. Im Jahr 2000 wurde „halbe-halbe“ schließlich im österreichischen Eherecht festgeschrieben: Die Ehegatten sind verpflichtet, "ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich" zu gestalten (§91 ABGB, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch BGBL. I Nr. 125/1999). Neben der Hausarbeit wird die familiäre Betreuungsarbeit von Kindern und älteren Familienangehörigen großteils von Frauen geleistet.


Vater mit Kind: Die Kampagne Sehen Sie's einmal anders der Stadt Wien sensibilisiert für Rollen-
stereotype im öffentlichen Raum
Quelle: www.wien.gv.at

Kinderbetreuung= Frauensache?
Die Art der Arbeitsteilung im familiären Bereich spiegelt die tief verwurzelten Rollenzuschreibungen in der jeweiligen Gesellschaft wieder. Dasselbe gilt für familien- und sozialpolitische Maßnahmen des Staates, beispielsweise bei der Frage der Kinderbetreuung: In Ländern, deren Gesellschaft eher von einem traditionellen Rollenbild geprägt ist, ist die staatliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung weniger institutionalisiert: Kinderbetreuung wird eher als private Familienangelegenheit, als Aufgabe der Mutter, gewertet, in die sich der Staat nicht zuviel einmischen sollte. Diese Wertehaltung korrespondiert mit einer geringen Dichte an Kinderbetreuungseinrichtungen. Damit ist der Wiedereinstieg ins Berufsleben für den karenzierten Elternteil – zumeist die Mutter – schwieriger, da die Frage der Kinderbetreuung oft privat geregelt werden muss.

Ebenso ist die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ein wesentlicher Faktor: Ein Argument, warum Väter so selten Karenzzeiten in Anspruch nehmen, ist die Einkommensfrage: Da Männer in der Regel mehr verdienen als Frauen, trifft der Verlust des männlichen Einkommens das Familienbudget mehr als jenes des weiblichen. Im Falle eines einkommensunabhängigen Elterngeldes – wie beispielsweise dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld – gehen damit tendenziell eher die Mütter in Karenz. Im Gegensatz dazu hat sich in Deutschland 2007 seit der Einführung des einkommensbezogenen Elterngeldes (67 Prozent des letzten Nettogehalts, mindestens 300 €, maximal 1800 €) die Väterkarenzquote verdoppelt. (Vgl. Marin, Bernd: Elterngeld statt Papa-Monat? In: Der Standard, Printausgabe, 08.08.2007, http://diestandard.at/, 24.09.2007).

Kinderbetreuung als Aufgabe der Eltern und Gesellschaft
In Skandinavien kommt in Sachen Kinderbetreuung ein egalitäres Rollenbild zum Tragen: Hier werden Eltern als erwerbstätige Mütter und Väter gesehen, denen bei der Betreuung der Kinder von staatlicher Seite größtmögliche Unterstützung zukommen soll. "Wir wollen erreichen, dass die Leute, die Jobs vergeben, sehr unsicher darüber sind, ob später einmal der Mann oder die Frau zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben wird", so die norwegische Gleichstellungs-Ombudsfrau Beate Gangas (zit. Ute Woltron, Väter zur Kinderbetreuung zwingen, http://diestandard.at, 24.09.2007).

Elterngeld ist in den skandinavischen Ländern in der Regel eine einkommensabhängige Leistung (zwischen 80 und 100 Prozent des Letztgehalts). In Norwegen gibt es eine verpflichtende sechswöchige Väterkarenz, in Island gehen gar neun von zehn Vätern zumindest für ein Vierteljahr in Karenz. Das schwedische Modell baut neben der flächendeckenden staatlichen Kinderbetreuung auf eine Elternurlaubsregelung von 18 Monaten auf, wobei zwei Monate nur für die Väter vorbehalten sind. Ebenso richten sich die "daddy days", ein zehntätiger Vaterschaftsurlaub unmittelbar nach der Geburt, ausschließlich an die Väter. Die öffentliche Kinderbetreuung für Kinder ab einem Jahr ist gesetzlich verankert, Gemeinden müssen entsprechende Krippen anbieten.
In Frankreich wird die Rolle des Staates als wesentlicher Faktor in der Kindererziehung angesehen: Für Kleinkinder gibt es eine einkommensunabhängige Grundleistung von 840 €, Grundzuschüsse pro Kind sowie finanzielle Unterstützung für die Betreuungsform. Väter haben Anspruch auf einen 14-tägigen Vaterurlaub inklusive Vaterurlaubsgeld. 3-6-jährigen Kindern steht die kostenlose école maternelle, die staatliche Vorschule, offen, die über neunzig Prozent der Kinder besuchen. (Vgl. Veil, Mechthild, Leitbilder in der Kinderbetreuung. Deutschland, Schweden und Frankreich im Vergleich, in: Forum Politische Bildung (Hg.), Geschlechtergeschichte- Gleichstellungspolitik-Gender Mainstreaming (Informationen zur Politischen Bildung Bd. 26), Innsbruck/Bozen/Wien 2006, S. 27-39.)


Literatur:
Forum Politische Bildung (Hg.), Geschlechtergeschichte- Gleichstellungspolitik-Gender Mainstreaming (Informationen zur Politischen Bildung Bd. 26), Innsbruck/Bozen/Wien 2006.

Ratzenböck, Gertraud, Mutterliebe. Bemerkungen zur gesellschaftlich konstruierten Verknüpfung von Mutterliebe und Familie, in: Bernold/Ellmeier/Hornung/Gehmacher/Ratzenböck/ Wirthensohn, Familie: Arbeitsplatz oder Ort des Glücks? Historische Schnitte ins Private, Wien 1990, S. 19-50.


→ weiter zum Modul Gewalt gegen Frauen

http:// www.demokratiezentrum.org /en/index.html?idcatside=1426&lang=1

Demokratiezentrum Wien
Hegelgasse 6 / 5, A - 1010 Wien
Tel.: +43 / 1 / 512 37 37, Fax.: +43 / 1 / 512 37 37-20
office@demokratiezentrum.org