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Geschlechterdemokratie


Quelle: www.imag-
gendermainstreaming.at

Der Begriff Geschlechterdemokratie thematisiert einerseits die ungleichen Rollen von Frauen und Männern in der liberalen Demokratie: Es gibt strukturelle Ungleichheiten in der gesamtgesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen Erwerbsarbeit und Familien- und Betreuungsarbeit und in den Möglichkeiten an politischer Gestaltung und Partizipation. Geschlechterdemokratie zielt andererseits auf eine gleichberechtigte Partizipation und Repräsentation beider Geschlechter in demokratischen Gesellschaften hin. Das bedeutet, dass Frauen und Männer mit denselben Chancen an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben sollen. (Vgl. Rosenberger/Sauer, Politikwissenschaft und Geschlecht, 2004)

Männerdominanz in der Demokratie
Politik und Staat basieren auf dem Geschlechterverhältnis, produzieren und reproduzieren dieses. Anders formuliert: Das demokratische politische System widerspiegelt die strukturelle Ungleichheit im Geschlechterverhältnis und trägt dazu bei, diese zu festigen. Es kommt zu einer Ungleichverteilung von Macht, die auf zwei Ebenen stattfindet: Auf Ebene der Repräsentation gibt es in den politischen Funktionen immer noch ein Ungleichgewicht. Vor allem in den Top-Positionen finden sich mehr Männer als Frauen. Auf inhaltlicher Ebene folgt politische Gestaltung eher den Bedürfnissen einer männlichen erwerbszentrieren Biographie, die als geschlechtsneutraler Lebensentwurf dargestellt wird. Gleichzeitig werden bestimmte Politikfelder wie beispielsweise Familienpolitik als "weiblich" kodiert. (Vgl. Rosenberger/Sauer 2004, S.27)

Der Geschlechtersubtext in der repräsentativen Demokratie
Das Wort Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Eine wichtige Eigenschaft der westeuropäischen Demokratien ist die Repräsentationsidee, also die Widerspiegelung der Anliegen des Staatsvolks im politischen System. Männer hatten in der Demokratie kraft ihres Geschlechts einen Vorsprung, ihre Interessen zu formulieren: Weltweit erhielten Frauen später das Wahlrecht als Männer. Die Politologin Sieglinde Rosenberger sieht für diese "demokratische Verspätung von Frauen in politischen Institutionen" als charakteristisch, "…dass sich die 'Spätkommenden' den bereits existierenden Gegebenheiten anzupassen haben:" (Rosenberger, Das halbierte Leben, die verspätete Demokratie, die doppelte Arbeit, 1999, S.9)

Staatliche Institutionen und die Bürokratie in der demokratischen Staatsform sind ebenfalls entlang von Geschlechterhierachien organisiert: Zum einen weisen Staatsapparate einen viel höheren Anteil an Männern auf. In den Institutionen ist eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung festzustellen, wobei die unteren Ebenen zumeist von Frauen, die höheren Positionen zumeist von Männern besetzt wurden. Zum zweiten werden auf inhaltlicher Ebene in der Politik unterschiedliche geschlechtsspezifische Interessen ungleich stark thematisiert ("Policy-Geschlechtlichkeit", Rosenberger/Sauer, 2004). Drittens sind die Regeln, Werte und Strukturen innerhalb der staatlichen Institutionen vom männlichen Blickwinkel geprägt.


Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-27, Berlin 2007.
© European Community, 2007

Schwarzer Anzug, korrekt gebundene Krawatte
Bilder von Menschen in politischen Ämtern zeigen zumeist Männer. Frauen sind in politischen Ämtern zahlenmäßig immer noch weniger stark vertreten. Struktur, Institutionen und Rituale des politischen Lebens in den liberalen Demokratien sind für den Verlauf traditioneller Lebensentwürfe konzipiert: Dies bedeutet, dass Politiker in der Regel einen durchgängigen Verlauf und Aufstieg der politischen Karriere vorzuweisen haben und die familiäre Betreuungsarbeit den Ehefrauen überlassen. Im Gegensatz dazu sind Spitzenpolitikerinnen oft kinderlos oder starten erst die politische Karriere, wenn die Kinder bereits älter sind. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird als Herausforderung für Politikerinnen gesehen, nicht aber für Politiker. Als 2006 erstmals eine Ministerin (die damalige Justizministerin Karin Gastinger, BZÖ) in ihrer Amtszeit ein Kind zur Welt brachte, fehlten beispielsweise diesbezügliche Mutterschutzregelungen. Die Anforderungen an das Amt waren und sind für eine männliche Biographie mit durchgehender politischer Laufbahn vorgesehen.

Bis dato weisen repräsentative Demokratien keine gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in den Parteien, Parlamenten, Regierungen oder Interessensvertretungen auf. Frauen im politischen System sind quasi als "integrierte Außenseiterinnen" ("outsiders within", Harding, 1994) zu sehen. In unkonventionellen Bereichen politischer Partizipation wie etwa bei sozialen Bewegungen, BürgerInneninitiativen etc. ist hingegen die Beteiligung in etwa gleich verteilt. (Vgl. Rosenberger/ Sauer, 2004)

Die unterschiedlichen Partizipationsmöglichkeiten der Geschlechter sind allerdings nicht auf die einzelnen nationalen westlichen Demokratien beschränkt: Die Politologin Birgit Sauer skizziert am Beispiel der Europäischen Union, dass die Geschlechtszugehörigkeit auch auf supranationaler Ebene eine wesentliche Rolle spielt. Sauer schildert die ungleiche Repräsentation der Geschlechter in den europäischen Institutionen und zeigt, dass die Zielsetzungen der Union lange Zeit keine Instrumente zur Überwindung einer strukturellen Geschlechterungleichheit vorsahen: Bis in die 1980er Jahre war eine aktive Gleichstellungspolitik auf EU-Ebene kein Thema. Das Konzept Gender Mainstreaming wurde erst im Jahre 1997 im Vertrag von Amsterdam auf EU-Ebene verankert. (Vgl. Sauer, Vom Nationalstaat zum Europäischen Reich?)


© Robert Newald, 1999

Öffentliche Sphäre – Private Sphäre
Ein weiteres Merkmal strukturell ungleicher Teilhabe der Geschlechter an der Demokratie zeigt sich in einer Art von Teilung zwischen einer Sphäre des vermeintlich unpolitischen Privaten, Familalen und einer Sphäre der politischen Öffentlichkeit, der Bedeutsamkeit und Entscheidungsmacht zugeschrieben werden. Die Politologin Nancy Fraser sieht zwischen dieser Trennung von "öffentlicher" und "privater" Sphäre und dem Widerspiegeln spezifisch weiblicher und spezifisch männlicher Interessen im politischen System einen direkten Zusammenhang: Sachpolitische Anliegen und Interessen werden in der Demokratie einem der beiden Zuständigkeitsbereiche zugewiesen: Sie werden entweder mit der "öffentlichen" oder der "privaten" Sphäre in Verbindung gesetzt. Anliegen von Frauen laufen eher Gefahr, als "Privatsache" aus der politischen Verantwortung herauszufallen, ein Beispiel dafür ist die Frage der Kinderbetreuung. (Vgl. Fraser, Nancy, Widerspenstige Praktiken. Macht, Diskurs, Geschlecht, Frankfurt 2003) Diese Aufteilung von privater und öffentlicher Sphäre des Politischen wurde von der Frauenbewegung in Frage gestellt, ein Umdenken dieser Ansichten sowie die Teilhabe der Frauen wurden - beispielsweise in Österreich mit einer Änderung des Familienrechts 1975 - erkämpft.

Der Wohlfahrtsstaat als Beispiel ungleicher Geschlechterverhältnisse
Politische Maßnahmen schaffen für Mann und Frau unterschiedliche Rahmenbedingungen: Ein Beispiel dafür ist die ungleiche Rollenverteilung im Sozialstaat: Dieses in westlichen liberalen Demokratien nach 1945 entwickelte Modell der sozialen Absicherung weist in sich patriarchale Merkmale auf: Das Konzept geht davon aus, dass die Menschen durchgehend Vollzeit erwerbstätig sind. Sozialleistungen werden großteils an diese Erwerbstätigkeit gekoppelt. Frauen weisen aber oft keine durchgängige Erwerbsbiographie auf, zugunsten der Kinderbetreuung arbeiten wesentlich mehr Frauen als Männer Teilzeit oder gehen in Karenz. Daher werden die Familienmitglieder vom (männlichen) Familienernährer abhänging, die (weibliche) Kinderbetreuungsarbeit wird vom Sozialstaat mit Beihilfen bedacht. (Vgl. Rosenberger/Sauer 2004, S.116)

Im Zuge der - nicht zuletzt durch die Zweite Frauenbewegung erkämpften - Emanzipation ist festzustellen, dass die Geschlechterdemokratisierung in der Politik voranschreitet. Maßnahmen in Richtung einer gleichen Teilhabe beider Geschlechter im demokratischen politischen System sind beispielsweise parteiinterne Frauenquoten. Die Strategie des Gender Mainstreaming sieht eine Überprüfung staatlichen Handelns auf allen Ebenen und in allen Bereichen im Hinblick auf geschlechtsspezifische Auswirkungen vor. Dieses Konzept ist seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten. (Vgl. Rosenberger, Sieglinde, Gender Mainstreaming und Gleichstellungspolitik, 2000)

Basisliteratur: Rosenberger, Sieglinde K. / Sauer, Birgit (Hg.), Politikwissenschaft und Geschlecht. Konzepte – Verknüpfungen – Perspektiven, Wien 2004; Fraser, Nancy, Widerspenstige Praktiken. Macht, Diskurs, Geschlecht, Frankfurt 2003.

Petra Mayrhofer
(Last Update 10/2007)

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Einführung des Frauenwahlrechts international
Quellentext
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Von der Geschlechterhierarchie zur Geschlechterdemokratie?
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Steger-Mauerhofer, Hildegard: HALBE/HALBE
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Mit einem Vorwort von Sieglinde Rosenberger und einem Nachwort von Helene Klaar (Wien 2007)

Wöhl, Stefanie: Mainstreaming Gender? Widersprüche europäischer und nationalstaatlicher Geschlechterpolitik (Königstein/Taunus 2007)
Links
Gender Politik online (Gender-Portal der FU Berlin)

Koordinationsstelle für Gender Mainstreaming


Informationssite zu Gender Mainstreaming

Gender+Bildung:
Informationen zum Thema geschlechtssensible Bildung


Salon 21 - Forschungsplattform zur Neuverortung der Frauen- und Geschlechtergeschichte

Ariadne - frauenspezifischer Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek
Geschlechterpolitik
Geschlechtergeschichte - Geschlechterpolitik - Gender Mainstreaming sind die Themen der "Informationen zur Politischen Bildung" (Nr. 26, 2006)

http:// www.demokratiezentrum.org /de/startseite/themen/genderperspektiven/geschlechter-_demokratie/geschlechterdemokratie.html

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