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Das Europäische Parlament vertritt die "Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten". Seine Abgeordneten werden seit 1979 in geheimer und direkter Wahl für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Es gibt keine einheitliche Wahlordnung, sondern in jedem EU-Mitgliedsstaat gilt die jeweilige nationale Wahlordnung. Zu den zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments zählt die politische Kontrolle der europäischen Organe, insbesondere der Kommission; darüberhinaus verfügt das Europäische Parlament über Kompetenzen in der Gesetzgebung (zusammen mit dem Europäischen Rat) und Haushaltsbefugnisse.

Das Europäische Parlament wurde bereits bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 durch die Verträge von Rom eingerichtet. Seither wurden seine Kompetenzen (zuletzt in den Verträgen von Amsterdam 1999 und Nizza 2003 im Bereich der Mitentscheidung) sukzessive ausgebaut und die Anzahl der Abgeordneten ständig erweitert. Bei den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 waren rund 450 Millionen EU-BürgerInnen aus 25 Staaten aufgerufen, 732 Abgeordnete zum Europäischen Parlament, der derzeit größten Volksvertretung der Welt, zu bestimmen. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden im Jahr 2009 statt, gemäß des Wahlrechtsänderungsgesetzes sind damit ÖsterreicherInnen ab 16 Jahren berechtigt, ihre Stimme abzugeben. [mehr...]

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