Wahlen

Das Plakat stammt aus einer Serie von Plakatentwürfen der Initiative österreichischer Werbeagenturen und Medien zur Steigerung der Wahlbeteiligung, 1993–1994
© Dr. Bernd Dresen / ACC
Demokratiereform
Diskussionen über eine Reform der demokratischen Spielregeln, Prozesse und Strukturen sind ein Teil des demokratischen Systems. Sie sind etwas der Demokratie Immanentes, wobei die im Rahmen der Demokratieform-Debatten aufgeworfenen Änderungsvorschläge nicht selten ein Indikator für die Qualität eines politischen Systems sind.
Die erörterten Themen können sich auf eine Vielzahl von Fragestellungen grundsätzlicher, organisatorischer oder struktureller Hinsicht beziehen. "Dauerbrenner" in der Debatte sind das Verhältnis von BürgerIn und Staat, jenes von Macht und Kontrolle, die politischen Parteien und die Partizipationsmöglihckeiten.
→ Klaus Poier: Repräsentation und Wahlrecht (Wien 2003)
Traditionell von großer Bedeutung sind in der Debatte Vorschläge, die eine Änderung des geltenden Wahlrechts intendieren. Sie berühren das "Herz" des demokratischen Systems – sind Wahlen doch ein unabdingbarer Bestandteil einer demokratischen Ordnung und stellen ein zentrales und konstitutives Element des demokratischen Prozesses dar.
Wahlrechtsreform 2007
Die Spielregeln für die Abhaltung von Wahlen, für die Teilnahme an diesen und somit für die individuellen Partizipationsmöglichkeiten und die Mandatsvergabe sind im Wahlrecht definiert. Nach der österreichischen Bundesverfassung haben die Wahlen zum österreichischen Nationalrat, zum Europäischen Parlament, zu den Landtagen und Gemeinden aufgrund eines gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechts zu erfolgen; die Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten erfolgt in Form einer Direktwahl. Die näheren Details über die Abhaltung von Nationalrats-, Landtags-, Gemeinde- oder Europawahlen sind in eigenen Wahlgesetzen oder Wahlordnungen bestimmt.
→ TIMELINE: Wahlrechtsentwicklung in Österreich
→ Birgitta Bader-Zaar: Entwicklung des Wahlrechts (Wien u.a. 2004)
Anfang Juni 2007 wurde – entsprechend dem Regierungsprogramm der SPÖ-ÖVP-Koalition – eine Reform des geltenden Wahlrechts auf Bundesebene im Nationalrat beschlossen, die erstmals bei den Nationalratswahlen im September 2008 zur Anwendung kam.
→ Bundesministerium für Inneres: Ergebnis der Nationalratswahl 2008
→ SORA: Analyse der Nationalratswahl 2008
Durch die Wahlreform kam es zu einer umfassenden Änderungen der Nationalrats-Wahlordnung 1992, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, der Europawahlordnung, des Volksabstimmungsgesetzes 1972, des Volksbefragungsgesetzes 1989, des Wählerevidenzgesetzes 1973 und des Europa-Wählerevidenzgesetzes; betroffen von der Reform war aber auch die österreichische Bundesverfassung.
Eckpfeiler der Wahlrechtsreform sind:
→ eine Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre
→ eine Senkung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre. Lediglich für die Kandidatur zum Bundespräsidenten ist auch weiterhin die Erreichung des 35. Lebensjahres erforderlich.
→ die Einführung der Briefwahl im Inland
→ die Vereinfachung des Procedere der Briefwahl im Ausland
→ eine Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrats von vier auf fünf Jahre
→ Wahlrechtsglossar
→ Bundesministerium für Inneres: Informationen zum Wahlrecht
Senkung des Wahlalters
Mit der Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, die v.a. auf einen Wunsch der SPÖ zurückgeht, wurde Österreich zum "Europa-Pionier". Hier kann durchwegs erst ab 18 Jahren gewählt werden. Lediglich in Brasilien, Kuba und Nicaragua ist Wählen bereits ab 16 Jahren erlaubt, in Nordkorea und den Seychellen ist eine Stimmabgabe ab 17 Jahren möglich. (Süddeutsche Zeitung, 15.3.2007).
Auf 16 Jahre gesenkt wurde das aktive Wahlalter in den letzten Jahren auch in einzelnen Bundesländern. Das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen hatten Sechzehnjährige bereits vor der Wahlreform 2007 in Salzburg, Wien und dem Burgenland, bei Gemeinderatswahlen im Burgenland, in Kärnten, der Steiermark, Salzburg und Wien, wo Gemeinderatswahlen auch Landtagswahlen sind. Aufgrund des "Homogenitätsprinzips" müssen nun auch die anderen Ländern nachziehen. Hiernach dürfen Länder zwar selbständig über das Wahlrecht für Landtags- und Gemeinderatswahlen entscheiden, aber die "Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechts nicht enger ziehen als die Bundesverfassung für Wahlen zum Nationalrat" (Kleine Zeitung, 2.5.2007). Einzelne Länder sind dem bereits nachgekommen, so konnten (nach den Landtagswahlen in Wien und im Burgenland 2005) im Frühjahr 2008 die 16jährigen erstmals auch an den Landtagswahlen in Tirol teilnehmen.
→ SORA/ÖIJ/WZW: Analyse des Wahlverhaltens 16- 18jähriger bei den Wahlen 2005
(Wien 2005)
Einführung der Briefwahl
Mit der Einführung der Briefwahl, die einer alten Forderung der ÖVP entspricht, wurde das Wählen auch außerhalb der Wahlzelle möglich. Hierzu ist es erforderlich, beim Gemeindeamt eine Wahlkarte zu beantragen. Der ausgefüllte Stimmzettel und eine eidesstattliche Erklärung, wonach der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde, können dann per Post an die Wahlbehörde gesendet werden. Neben Österreich ist die Briefwahl derzeit auch in neun anderen europäischen Ländern, darunter Deutschland, die Schweiz, Schweden, Großbritannien und Spanien, möglich (Der Standard, 2.5.2007).
Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber nicht im Gebiet der Republik Österreich wohnen, haben seit 1990 die Möglichkeit, mittels Wahlkarten an den Nationalratswahlen teilzunehmen. Durch die Wahlrechtsreform wurde auch ihre Stimmabgabe erleichtert. Nun reicht auch hier eine eidesstattliche Erklärung als Bestätigung für die persönliche und freiwillige Stimmabgabe. Zudem können AuslandsösterreicherInnen ein 10-Jahres-Abonnement für Wahlkarten bestellen.
Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre
Durch die Wahlrechtsreform wurde eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre vorgenommen. In der Europäischen Union ist eine fünfjährige Legislaturperiode selten, die Amtsperiode der Parlamente beträgt in 20 von 27 Mitgliedsländern vier Jahre. Innerhalb Österreichs besteht auf Landesebene – bis auf Oberösterreich, wo eine sechsjährige Amtsperiode gilt – bereits eine generelle Legislaturperiode von fünf Jahren. Auch die Gemeindeparlamente haben überwiegend fünfjährige Legislaturperioden, nur in Kärnten, Oberösterreich und Tirol findet die Gemeinderatswahl alle sechs Jahre statt. Der österreichische Bundespräsident wird alle sechs Jahre gewählt (Der Standard, 2.5.2007).
Keine Wahl ohne Staatsbürgerschaft
Unangetastet von der Wahlrechtsreform 2007 blieb der Umstand, dass zur Teilnahme an Wahlen in Österreich grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich ist. Personen, die diese nicht besitzen, sind in Österreich nicht nur bei Nationalratswahlen, sondern auch bei Landtagswahlen oder Bundespräsidentenwahlen ausgeschlossen. EU-BürgerInnen haben in Österreich aufgrund des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union 1995 das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene. BürgerInnen, die nicht aus EU-Staaten kommen, haben auch dieses nicht und sind somit von grundlegenden politischen Partizipationsmöglichkeiten ausgeschlossen.
→ Werner T. Bauer (ÖGPP): Das kommunale AusländerInnenwahlrecht im europäischen Vergleich (Wien 2007)
Der Wiener Landtag hat im Dezember 2002 zwar das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen beschlossen, die von FPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof jedoch anerkannt. In seinem Urteil vom 30. Juni 2004 hob der Verfassungsgerichtshof das "AusländerInnenwahlrecht" mit der Begründung auf, dass dieses gegen das "Homogenitätsprinzip" verstoße, das ein einheitliches Wahlrecht fordere.
Der Wiener Landtag hat im Dezember 2002 zwar das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen beschlossen, die von FPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof jedoch anerkannt. In seinem Urteil vom 30. Juni 2004 hob der Verfassungsgerichtshof das "AusländerInnenwahlrecht" mit der Begründung auf, dass dieses gegen das "Homogenitätsprinzip" verstoße, das ein einheitliches Wahlrecht fordere.
Reaktionen
Die auf die Wahlrechtsreform 2007 erfolgten Reaktion fielen – was ihre einzelnen unterschiedlichen Bestandteile betrifft – unterschiedlich aus:
Während alle Parteien, d.h. auch Grüne, BZÖ und FPÖ, eine Senkung des Wahlalters im Sinne eines Ausbaus der Teilhabechancen begrüßten, zog insbesondere die Verlängerung der Legislaturperiode und die Einführung der Briefwahl Kritik nach sich. So wurde festgehalten, dass die Verlängerung der Legislaturperiode eine Reduktion der Partizipationsmöglichkeiten und weniger Mitbestimmung für die BürgerInnen bedeute. Von Seiten der Regierung wurde jedoch damit argumentiert, dass sie hierdurch länger Zeit habe, um zu arbeiten, anstatt Wahlkämpfe auszufechten. Im Schnitt haben die österreichischen Regierungen jedoch nicht einmal die bisher möglichen vier Jahre gedauert.
→ Initiative 4 Jahre sind genug!
VerfassungsrechtlerInnen sehen demgegenüber v.a. die Einführung der Briefwahl skeptisch. Von ihrer Seite wird befürchtet, dass hierdurch die Stimmabgabe leichter manipulierbar wird und das Prinzip der "geheimen Wahl" gefährdet ist.
Weitere Reformvorschläge: Verhältniswahlrecht versus Mehrheitswahlrecht
Als Folge der langwierigen Regierungsbildungen der letzten Jahre kann auch die – immer wieder stattfindende – Diskussion über die Vorteile des Mehrheitswahlrechts gesehen werden.
→ Manfried Welan und Bernhard Moser zur Regierungsbildung 2006/2007 (Wien 2007)
Zugute gehalten wird dem Mehrheitswahlrecht v.a., dass es eine rasche Bildung stabiler Mehrheiten erlaubt, während das Verhältniswahlrecht von der Grundidee ausgeht, einem weiten politischen Spektrum eine Vertretung im Parlament zu ermöglichen; es somit die politische Vertretung kleiner Parteien erlaubt. Von einem Übergang vom verfassungsrechtlich festgehaltenen Verhältniswahlrecht zum Mehrheitswahlrecht ist in Österreich derzeit jedoch nicht auszugehen, Überlegungen zu einem mehrheitsbildenden Wahlrecht bilden aber einen "Klassiker" in der Demokratiereform-Debatte der Zweiten Republik.
Maria Wirth
(Last Update 10/2008)


