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Erweiterung


Die Karte zeigt die aktuellen Erweiterungsrunden der EU: Bulgarien und Rumänien (dunkelblau) wurden mit 1.1.2007 in die EU aufgenommen. Das Aufnahmedatum der Beitrittswerber Mazedonien, Kroatien und Türkei (grün) ist noch unbekannt. Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro und Albanien (gelb) haben noch keinen offiziellen Beitrittsantrag an die EU gestellt.
© Europäische Gemeinschaften, 1995-2006

Bisherige Erweiterungen der Europäischen Union

Am 1. Mai 2004 hat die Europäische Union mit dem Beitritt von 10 neuen Mitgliedsstaaten den größten Erweiterungsprozess in ihrer Geschichte vollzogen. Am 1. Jänner 2007 sind zwei weitere Mitgliedsstaaten dazu gekommen. Seit dem Schumann-Plan zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und deren Etablierung – der Vertrag trat 1952 in Kraft – ist der Kreis der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften und in ihrer Folge der Europäischen Union von ursprünglich sechs Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) auf heute 27 Staaten angewachsen.


Bisherige Erweiterungen:
→ 1973: Beitritte von Dänemark, Irland und Großbritannien
→ 1981: Beitritt von Griechenland
→ 1986: Beitritte von Portugal und Spanien
→ 1995: Beitritte von Österreich, Schweden und Finnland
→ 2004: Beitritte von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
→ 2007: Beitritte von Bulgarien und Rumänien

Weitere Erweiterungen der Union
Die endgültige Form der Europäischen Union – sowohl was ihre politische Struktur als auch ihre flächenmäßige Ausdehnung betrifft – ist damit vermutlich jedoch noch nicht erreicht.

Im Oktober 2005 sind offizielle Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei aufgenommen worden. Der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien wurde im Dezember 2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Ihre Aufnahme in die EU wird nun geprüft.

Albanien, Bosnien-Herzegowina und Serbien-Montenegro werden wahrscheinlich in naher Zukunft Beitrittsansuchen stellen. Wie bald diese Länder in die EU aufgenommen werden, ist jedoch unklar, hat doch EU-Erweiterungskommissar Oli Rehm im November 2006 die neue Erweiterungsstrategie der Union für die kommenden Jahre vorgestellt und betont, dass vor einem Beitritt weiterer Staaten, erst eine Reform der Institutionen – vor allem der Verteilung der Stimmrechte im Rat sowie der Kommission – abgeschlossen werden müssen.

→ KROATIEN
Aufnahmeantrag: 14.2.2003, aktueller Stand: Beschluss des Ministerrats am 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen

→ MAZEDONIEN
Aufnahmeantrag: 22.3.2004, aktueller Stand: Status eines "Beitrittskandidaten" seit dem EU-Gipfel am 16./17. Dezember 2005 in Brüssel.

→ TÜRKEI
Assoziierungsabkommen 1963 zwischen der Europäischen Union (damals noch EWG) und der Türkei (Ankara-Abkommen), das als Fernziel auch einen Beitritt vorsieht. Aufnahmeantrag: 14.4.1987, aktueller Stand: Beitrittskandidat seit Dezember 2002. Beschluss des EU-Ministerrats am 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, im Dezember 2006 teilweise Aussetzung der Beitrittsverhandlungen.

Informationen zur EU-Erweiterung auf dem Portal der Europäischen Union
Informationen zu den EU-Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten

Aufnahme in die Europäische Union
Der Beitritt eines neuen Mitgliedsstaats zur Europäischen Union ist in Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union geregelt. Hiernach beschließt der Rat nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig, dass Verhandlungen aufgenommen werden.

Um der Europäischen Union beitreten zu können, müssen die beitrittswilligen Länder bestimmte politische und wirtschaftliche Kriterien erfüllen, die der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU 1993 in Kopenhagen festgelegt hat.

Diese Kopenhagener Kriterien sind:
1. eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten;
2. eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;
3. die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen zu können.

Zentral ist zudem das so genannte "vierte Kopenhagener Kriterium", in dem die Fähigkeit der Union genannt wird, neue Mitglieder aufzunehmen, ohne die Stoßkraft der europäischen Integration zu verlieren. D.h., die Europäische Union behält sich vor, über den Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem sie bereit ist, neue Mitglieder aufzunehmen.

1995 hat der Europäische Rat in Madrid diese Beitrittskriterien bestätigt und betont, dass das Gemeinschaftsrecht (Besitzstand) nicht nur in einzelstaatliches Recht übernommen werden muss, sondern dass auch seine wirksame Anwendung durch geeignete Strukturen in Verwaltung und Justiz sicherzustellen ist.

Umfangreiches Wissenslexikon auf www.demokratiezentrum.org mit zahlreichen Begriffen zur Europäischen Union

Beitritts- bzw. Fortschrittsberichte
Die Fortschritte jedes Beitrittskandidaten werden von der Europäischen Kommission jährlich untersucht und von dieser im Herbst bzw. Winter veröffentlicht.

Fortschrittsberichte und zentrale Dokumente zur EU-Erweiterung auf der Website der EU-Kommission

Beitrittsvertrag
Die Aufnahme in die Europäische Union, deren Bedingungen, die gegebenenfalls notwendigen Übergangsfristen und die wegen des Beitritts erforderlichen Anpassungen der Verträge, auf denen die Union beruht, werden durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten und dem beitrittswilligen Staat geregelt. Das Abkommen muss von allen Vertragsstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden.

Öffentliche Debatte und EU-Erweiterung

Kroatien
In der politischen Debatte um eine weitere Vergrößerung der Europäischen Union hat sich Österreich in den letzten Jahren besonders als Befürworter eines EU-Beitritts Kroatiens gezeigt. Auch die Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen kam nicht zuletzt auf Druck Österreichs zustande. Kroatien hatte im Februar 2003 seinen Beitrittsantrag übergeben, zu offiziellen Beitrittsverhandlungen kam es aber erst im Oktober 2005, nachdem die Chefanklägerin des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag Carla del Ponte die Kooperationsbereitschaft Kroatiens mit dem Tribunal bestätigt hatte.

Als Gründe für eine Aufnahme Kroatiens – und in Folge weiterer Staaten des Westbalkans – in die EU wird an erster Stelle eine nachhaltige Sicherung des Demokratisierungsprozesses in der Region genannt. Insbesondere für Österreich spielen aber auch historische Gründe und massive wirtschaftliche Interessen eine bedeutende Rolle. Dies zeigen zum einen die über Jahrhunderte hinweg bestehenden engen Verbindungen zum Balkan, zum anderen Investitionen großer österreichischer Wirtschaftsunternehmen wie der OMV und der Erste Bank in diesen Ländern.

Aktueller Fortschrittsbericht der EU-Kommission zum EU-Beitritt Kroatiens (8. November 2006)

Kroatien wird im aktuellen Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom 8. November 2006 zu weiteren Anstrengungen bei der Reform der Verwaltung und Justiz sowie der Korruptionsbekämpfung aufgefordert. Zudem müsse es seine wirtschaftlichen Reformen "deutlich verstärken" und weiter mit dem UNO-Kriegsverbrechertribunal zusammenarbeiten. Konstatiert wird auch, dass der politische Einfluss des staatlichen kroatischen Fernsehens groß sei. In den Beziehungen zur serbischen Minderheit habe es unterschiedliche Entwicklungen gegeben. Während symbolische Gesten und versöhnliche Aussagen von hohen staatlichen Stellen atmosphärisch zu einer Verbesserung beigetragen haben, würden trotzdem viele Probleme weiter bestehen. So gebe es noch immer viele ethnisch motivierte Angriffe gegen die serbische Minderheit und die Orthodoxe Kirche. Insgesamt hat die EU-Kommission Kroatien aber bescheinigt, "einen guten Start" bei den Beitrittsverhandlungen hingelegt zu haben.

Türkei
Gegenüber einem EU-Beitritt der Türkei ist Österreich in den letzten Jahren deutlich kritischer aufgetreten. Der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 ging eine heftige Auseinandersetzung um das Verhandlungspapier voraus. Österreich bestand hier ursprünglich darauf, dass es als Verhandlungsziel neben der Vollmitgliedschaft auch eine Alternative im Sinne einer "privilegierten Partnerschaft" enthalten solle und lenkte erst spät auf eine Mitgliedschaft ein. Positiv beeinflusst dürfte das Verhalten Österreichs in dieser Frage die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien haben.

Einstellungen der ÖsterreicherInnen zu einem Beitritt der Türkei
Die beiden Aufstellungen entstammen folgender Publikation: Forum Politische Bildung (Hg.), Wie viel Europa? Österreich, Europäische Union, Europa (= Informationen zur Politischen Bildung Band 24), Innsbruck/Wien/München/Bozen 2005, S. 54f.

Fragen, die in der öffentlichen Debatte auftauchen, sind jene nach den geografischen, kulturellen und politischen Grenzen Europas sowie nach der Identität Europas. KritikerInnen einer Aufnahme der Türkei in die EU befürchten, dass der kulturelle Unterschied zwischen Europa und der Türkei zu groß für eine erfolgreiche Integration ist. BefürworterInnen sprechen davon, dass die Türkei – als ein Staat, der die Geschichte Europas maßgeblich mitgestaltet hat – als demokratisch-laizistischer Staat zum Vorbild für die islamische Welt werden könnte. Entscheidend für die Frage, ob die Türkei innerhalb der nächsten Jahre der Europäischen Union beitreten wird, dürfte – abgesehen davon, ob die EU wirtschaftlich einen türkischen Beitritt verkraftet – v.a. aber die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte in der Türkei sein.

Aktueller Fortschrittsbericht der EU-Kommission zum EU-Beitritt der Türkei (8. November 2006)

In ihrem Fortschrittsbericht vom 8. November 2006 listet die EU-Kommission viele Defizite auf, die die Wahrung der Meinungsfreiheit, Rechte für die christliche Minderheit und die Zypernfrage betreffen, während die wirtschaftliche Entwicklung positiv bewertet wird. Anders als vielfach befürchtet, wird hier jedoch nicht vorgeschlagen, die Verhandlungen auszusetzen.

Teilweise Aussetzung der Beitrittsverhandlungen
Diese, d.h. eine Aussetzung der Beitrittsverhandlungen für 8 der 35 Verhandlungskapitel wurde erst im Dezember 2006 im Vorfeld des EU-Gipfeltreffens am 14./15. Dezember beschlossen, nachdem die Kommission diesen Schritt Ende November empfohlen hatte. Grund hierfür war die beharrliche türkische Weigerung, dem EU-Mitglied Zypern den Zugang zu den türkischen Häfen zu gewähren. Sowohl die Anerkennung des EU-Mitglieds Zyperns als auch die Anwendung des von der Türkei unterzeichneten Protokolls (Ankara-Protokoll, Zusatzprotokoll zum Ankara-Abkommen) zur Zollunion mit der EU auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten und somit auch Zypern bis zum Jahr 2006 waren 2004 im Zuge der Diskussion um die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu zentralen Bedingungen gemacht worden.

Zypern-Konflikt
Die Konflikte zwischen der Türkei und Zypern gehen auf eine Reform der griechischen Verfassung in den 1960er Jahren zurück, die die Rechte der türkisch-zyprischen Bevölkerung verschlechterte. Die türkischen Zyprier forderten daraufhin eine Teilung der Insel in zwei selbständige Staaten. Eine Eskalation des Konflikts mit blutigen Unruhen 1963 führten zur Drohung Griechenlands und der Türkei, in den Konflikt einzugreifen. Die Entsendung von Friedenstruppen der UNO 1964 führte zwar zu einem Waffenstillstand, nicht aber zu einer Lösung des Konflikts. 1974 besetzte die türkische Armee den nördlichen Inselteil. Seither ist Zypern faktisch eine geteilte Insel: Der griechische Teil bildet die von der Staatengemeinschaft anerkannte Republik Zypern. Der türkische Nordteil bildet die – von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannte – 1983 ausgerufene Türkische Republik Nordzypern. Von der Türkei wird nur die Türkische Republik Nordzypern, nicht aber der griechischen Südteil (Republik Zypern) anerkannt, der seit 2004 Mitglied der EU ist.

Maria Wirth
(Last Update 01/2007)

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