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Alle Macht geht vom Volk aus


"Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus."
(Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes)
Die Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen in Österreich liegt traditionell im Spitzenfeld vergleichbarer Wahlgänge in Westeuropa. Langfristig ist dennoch ein Trend zunehmender Wahlenthaltung feststellbar. Lag die Wahlbeteiligung in den fünf Nationalratswahlen von 1953 bis 1966 bei knapp 95 Prozent, erreichte sie von 1986 bis 2002 nur noch durchschnittlich 85 Prozent; 2006 lag sie bei 78,5 Prozent. (http://www.bmi.gv.at/wahlen)

Geringer ist (und war) die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zu den gesetzlichen Interessensvertretungen wie der Wirtschaftskammer oder der Arbeiterkammer. Auch die Mitgliedschaft und Aktivität in beruflichen Interessensvertretungen und politischen Parteien wie ihren Vorfeldorganisationen, die lange Zeit zu den Hauptfeldern politischer Partizipation in Österreich zählten, haben an Bedeutung verloren. Deklarierten sich 1960 noch 24 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen als Mitglied einer politischen Partei, so trifft dies drei Jahrzehnte später nur noch auf 13–14 Prozent zu. Hingegen haben neue Formen politischer Partizipation in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich zugenommen. Ende der 1990er Jahre hat bereits über ein Fünftel der ÖsterreicherInnen schon bei Bürgerinitiativen mitgearbeitet oder an einer Demonstration teilgenommen. (Fritz Plasser/Peter A. Ulram: "Parteien ohne Stammwähler", in: Zukunft der Demokratie, 2000, S. 113)

Mit dem EU-Beitritt gewann die österreichische Politik Handlungsspielräume dazu. Als Mitglied der EU ist das Land in den europäischen politischen Prozess eingebunden. Es musste aber auch Kompetenzen abgeben: Die Angelegenheiten der "drei Säulen" (Währungs- und Wirtschaftsunion, Außen- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit im Bereich von Justiz und Inneres) werden nicht mehr in den nationalen Parlamenten entschieden.

Die Abgeordneten zum Europäischen Parlament werden zwar von den BürgerInnen der Mitgliedsstaaten gewählt, das zentrale Organ in der Gesetzgebung (Legislative) auf EU-Ebene ist jedoch der Rat und nicht das Europäische Parlament. Dieser setzt sich aus den FachministerInnen der Mitgliedsstaaten zusammen, die von den jeweiligen Regierungen entsandt werden. In ihrer Heimat üben diese als Mitglieder der Regierung eine ausführende Funktion aus und sind damit die Exekutive. Diese Doppelrolle wird von DemokratieexpertInnen durchaus skeptisch beurteilt.

Der Vertrag von Maastricht 1992 garantiert allen UnionsbürgerInnen die Teilnahme an lokalen Wahlen und an den Wahlen zum EU-Parlament – egal, in welchen Mitgliedstaaten sie gerade wohnen. In vielen EU-Ländern, etwa in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und den Niederlanden, gibt es darüber hinaus ein lokales und regionales Wahlrecht für alle MigrantInnen, also auch für so genannte "DrittstaatenausländerInnen". In Österreich existiert generell kein Wahlrecht für WohnbürgerInnen, die nicht aus EU-Ländern kommen. Der Wiener Landtag hat im Dezember 2002 zwar das kommunale Wahlrecht für MigrantInnen beschlossen, die von FPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof jedoch anerkannt. In seinem Urteil vom 30. Juni 2004 hob der Verfassungsgerichtshof das "AusländerländerInnenwahlrecht" mit der Begründung auf, dass dieses gegen das "Homogenitätsprinzip" verstosse, das ein einheitliches Wahlrecht fordere.

Station: Alle Macht geht vom Volk aus (Last update: 07/2006)

http:// www.demokratiezentrum.org /f30323706321e9dabd881b430d82a089/de/startseite/wissen/wissensstationen/alle_macht_geht_vom_volk_aus.html

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