Entwicklung und Kodifizierung von Grund- und Menschenrechten
1689Englische Bill of Rights
1776
Amerikanische Unabhängigkeitserklärung / Virginia Bill of Rights
1789
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die Nationalversammlung, Olympe de Gouges "antwortet" mit der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
1791
Amerikanische Bill of Rights. In zehn Verfassungszusätzen werden die Grundrechte der Bürger definiert
1811
Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch anerkennt angeborene Rechte jedes Menschen
1849
Der im Zuge der bürgerlichen Revolution gebildete Kremsierer Reichstag erarbeitet einen Verfassungsentwurf, in dem auch Grundrechte enthalten sind
1864
Genfer Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Feld
1867
Österreichisches Staatsgrundgesetz mit seinem bis heute gültigen Grundrechtskatalog
1919
Gründung des Völkerbundes und der International Labour Organization (ILO). Der Friedensvertrag von St. Germain verpflichtet Österreich zum Schutz ethnischer Minderheiten
1945
Charta der Vereinten Nationen (UN)
1948
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird von der UN-Generalversammlung beschlossen. Für den amerikanischen Doppelkontinent wird die American Declaration of the Rights and Duties of Man verabschiedet
1950
Unterzeichnung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten (EMRK) in Rom.
1955
Der Staatsvertrag verpflichtet Österreich zum Schutz der Menschenrechte und legt Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten fest
1957
Die Römer Verträge legen für die Europäischen Gemeinschaften die vier Freiheiten (Freiheit des Waren-, Personen-, Dienstleistung- und Kapitalverkehrs) fest
1958
Übernahme der EMRK in österreichisches Recht, ab 1964 in Verfassungsrang
1959
Einrichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
1966
Die UNO legt den Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Pakt über soziale, ökonomische und kulturelle Rechte zur Unterzeichnung auf
1975
In der Helsinki-Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten (darunter auch die Staaten des Warschauer Paktes) zur Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Gewissens- und Religionsfreiheit
1976
Die beiden UN-Pakte von 1966 treten in Kraft
1978
Österreich übernimmt beide Dokumente in nationales Recht. Die American Convention on Human Rights tritt in Kraft
1981
Der Islamic Council verabschiedet die Universal Islamic Declaration of Human Rights
1986
Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker
1992
Im Vertrag von Maastricht definiert die EU eine Unionsbürgerschaft
1993
Einrichtung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte nach der zweiten internationalen Menschenrechtskonferenz der UNO in Wien
1994
Arabische Charta der Menschenrechte von der Liga der Arabischen Staaten verabschiedet
2000
Grundrechtscharta der Europäischen Union
Quellen
Bauböck, Rainer. 2002. Alle Rechte für alle. Die Geschichte der Menschenrechte. in: Dachs/Fassmann (Hg.). Politische Bildung. Grundlagen - Zugänge - Materialien. öbv & hpt
Vereinte Nationen - www.un.org


