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Zurückweisung

Die Zurückweisung erfolgt an der Grenze und formlos, kann jedoch im Reisepass vermerkt werden. Sie wird vom Grenzbeamten ausgesprochen. Der Zurückweisung folgen in der Regel keine Zwangsmaßnahmen. Der/die Fremde befindet sich nicht auf österreichischem Territorium, es wird ihm/ihr die Einreise versagt.

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