Volksbegehren
Das Volksbegehren ist wie die Volksabstimmung und die Volksbefragung ein Instrument der direkten Demokratie. Volksbegehren müssen inhaltlich eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen und können in Form eines Gesetzesantrages gestellt werden. Nötig für die Einleitung eines Volksbegehrens ist ein beim Innenministerium einzubringender Antrag, der von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterzeichnet werden muss. Parlamentarisch behandelt werden muss ein Volksbegehren dann, wenn es von mindestens 100.000 Personen (oder je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder) unterstützt wurde. Im Gegensatz zur Volksabstimmung ist ein Volksbegehren jedoch nicht bindend, d.h. der Gesetzgeber muss den Inhalt eines Volksbegehrens nicht umsetzen. Das erste Volksbegehren fand in Österreich 1964 statt, seither ist es zu über 30 Volksbegehren gekommen (Stand November 2008).Quelle: www.parlinkom.gv.at (10.11.2008), www.polipedia.at (10.11.2008), Gärtner, Reinhold, Politiklexikon für junge Leute, Wien 2008.

