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Sperrkonto

Der Kaufpreis, den ehemalige EigentümerInnen "arisierter" Betriebe zugestanden bekamen, wurde nicht an diese ausbezahlt. Stattdessen wurde der Betrag auf ein Sperrkonto überwiesen, auf das der/die ehemalige BesitzerIn keinen Zugriff hatte. Von diesen Sperrkonten entnahm die NS-Finanzverwaltung Abgaben, wie etwa die Reichsfluchtsteuer und die Judenvermögensabgabe.

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