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Sozialpartnerschaft
System der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. In Österreich bedeutet Sozialpartnerschaft auch eine Kooperation der Regierung mit den Sozialpartnern (z.B. im Wirtschaftsbeirat oder der Paritätischen Kommission), wobei (in nahezu allen politischen Fragen) v.a. eine außerparlamentarische Interessenabstimmung erfolgt. In die Sozialpartnerschaft sind Wirtschaftskammern, Landwirtschaftskammern, Arbeiterkammern, Gewerkschaften auf Bundesebene und in den Bundesländern einbezogen; darüberhinaus sind alle gesetzlichen (und fast alle freiwilligen) Standesorganisationen (Interessensvertretugnen wie Ärztekammmer, Notariatskammer, Österreichsiche Hochschülerschaft etc.) eingebunden. Die Kooperation zwischen Arbeit, Kapital und Staat (Tripartismus) wird auch Neokorporatismus genannt.