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Sicherungsbescheinigung

Dient der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland und führt in weiterer Folge zu einer Beschäftigungsbewilligung. Sie ist vom künftigen Arbeitgeber/der künftigen Arbeitgeberin zu beantragen und kann nur erteilt werden, wenn besondere öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen vorliegen. Die Bewilligung ist sowohl nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz als auch nach dem Fremdengesetz quotenpflichtig.

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