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Schengener Abkommen

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres institutionalisiert. Zu den "Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse" zählen unter anderem: Asylpolitik, Fragen im Zusammenhang mit den Personenkontrollen an den EU-Außengrenzen, Einwanderungspolitik und Politik gegenüber Angehörigen von Drittstaaten, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Zusammenarbeit im Zollwesen, Bekämpfung von und polizeiliche Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismus, Drogenhandel und sonstiger internationaler Kriminalität. Schon vor dem In-Kraft-Treten des Vertrages über die Europäische Union (Maastricht) kam es in den meisten der genannten Bereichen im Rahmen von Arbeitsgruppen zu mehr oder weniger engen Kooperationen zwischen den Mitgliedsstaaten. Eine erste Formalisierung dieser Zusammenarbeit erfolgte durch die "Schengener Abkommen" von 1985 (Schengener Abkommen) und 1990 (Schengener Durchführungsübereinkommen) sowie im "Dubliner Abkommen" über das Asylverfahren. Das Schengener Abkommen, das Schengener Übereinkommen und die auf Grundlage beider Dokumente angenommenen Bestimmungen zusammen werden als "Schengen-Besitzstand" bezeichnet. Im Vertrag von Amsterdam wurde festgehalten, die Beschlüsse aus den Schengener Abkommen in den Vertrag über die Europäische Union aufzunehmen. Nach der Einrichtung des "Schengener Informationssystems" (SIS), einem grenzübergreifendes Personen- und Sachfahndungssystem, trat 1995 das Durchführungsabkommen zum Schengener Vertrag in Kraft. Es sah den vollständigen Abbau der Grenzkontrollen zunächst zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und Portugal vor. Italien und Österreich zogen 1998, Griechenland 2000 nach. Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichneten 1996 Beitrittsprotokolle zum Schengener Abkommen und wenden dieses so wie die assoziierten Staaten Island und Norwegen seit 2001 an. Großbritannien und Irland gehören dem Abkommen dagegen nicht an. Nach Evaluierung der Grenzschutzstandards hinsichtlich des Außengrenzschutzes und der Implementierung des SIS für die mit 1. Mai 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten könnte eine weitere Ausdehnung des Schengen-Raumes – mit Ziel 2007 – Wirklichkeit werden. Benannt ist das Schengener Übereinkommen nach dem Städtchen Schengen an der Mosel im Dreiländereck Luxemburg-Frankreich-Deutschland.

(Quelle:http:// www.austria.gv.at, 20.09.2000; http://www.eu2006.at, 20.2.2006; http.//www.europa.eu.int, 20.2.2006) )

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