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Presseförderung

1975 (gleichzeitig mit dem Parteiengesetz, das auch die öffentliche Parteienfinanzierung brachte) auf Bundesebene (sowie zusätzlich in einzelnen Bundesländern) eingeführte direkte staatliche finanzielle Unterstützung mit dem Ziel des Erhalts und der Ermöglichung der Medienvielfalt. 1975-84 unter Berücksichtigung der Auflagenhöhe prinzipiell gleichmäßig verteilt, trat 1985 neben die allgemeine Presseförderung eine besondere Presseförderung, die Zeitungen "mit besonderer Bedeutung für die politische Meinungs- und Willensbildung", die "keine marktbeherrschende Stellung" innehaben, zugute kommt. Der Jahresgesamtbetrag der Bundes-Presseförderung betrug 1976 65 Millionen S., 1998 rund 216 Millionen S. Für Zeitschriften gibt es zudem eine besondere Förderungsregelung ("Publizistikförderung"), die 1997 insgesamt rund 6,5 Millionen S. ausmachte.

(Quelle: Steinmaurer, Thomas, Konzentriert und verflochten. Österreichs Mediensystem im Überblick (= Beiträge zur Medien- und Kommunikationsgesellschaft, Band 10), Studien Verlag, Innsbruck/Wien/München/Bozen, 2002; http://www.aeiou.at, 14.4.2003)

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