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Niederlassungsverordnung

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates erläßt die Bundesregierung jährlich eine Niederlassungsverordnung, in der die Höchstzahlen der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das jeweilige Jahr festgesetzt werden. Hierbei haben die Bundesländer ein Mitspracherecht, da die Quoten auch bundesländerweise festgelegt werden.

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