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Kollektivvertrag

Vereinbarung zwischen den Organisationen von ArbeitnehmerInnen (Gewerkschaft, Arbeiterkammer) und ArbeitgeberInnen (Wirtschaftskammer, freie Berufe, Industriellenvereinigung); sie legt Mindestnormen hinsichtlich Entlohnung, Arbeitszeit und allgemeinen Arbeitsbedingungen fest, die über die gesetzliche Grundlage hinausgehen. In Einzelfällen werden auch Generalkollektivverträge abgeschlossen, die für alle Wirtschaftsbereiche gelten.

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