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Gesetzgebungsperiode

Die Zeit zwischen den Wahlen ist durch die Gesetzgebungs(Legislatur-)periode beschrieben. Im Unterschied zum Bundesrat, der kontinuierlich gewählt wird – er wird je nach Landtagswahl in den einzelnen Bundesländern neu beschickt, also nie zur Gänze neu gewählt, sondern immer nur partiell –, und den alle 5 Jahre stattfindenden Landtagswahlen – mit Ausname Oberösterreichs, wo der Landtag alle 6 Jahre neu gewählt wird – dauert die Legislaturperiode des Nationalrats seit der Wahlrechtsreform 2007 nunmehr fünf Jahre.

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