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Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde im Juli 1951 von der Generalversammlung der UNO verabschiedet und ist seit 1954 (in Österreich seit 1955) in Kraft. Sie bezieht sich auf den Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948, nach dem jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Land um Asyl anzusuchen. Sie bietet bis heute die internationale Grundlage für den Schutz von Flüchtlingen und setzt sich speziell mit der Definition, dem Verfahren und der Rechtsstellung des Flüchtlings auseinander. "Flüchtling ist, wer sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann".

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