Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), auch "2. Säule" der EU genannt, wurde durch den Vertrag von Maastricht geschaffen. Sie trat damit an die Stelle der seit den 1970er Jahren bestehenden Europäischen Politischen Zusammenarbeit. Seither entwickeln die Organe der EU schrittweise eine GASP, bei der es in erster Linie um die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen, der Unabhängigkeit und der Stärkung der EU und ihrer Mitglieder geht. Der am 1.2.2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza enthält neue GASP-Bestimmungen zur Stärkung des politischen und sicherheitspolitischen Komitees bei Krisenbewältigungsoperationen. Die Rechtsinstrumente der GASP sind gemeinsame Strategien, gemeinsame Aktionen und gemeinsame Standpunkte.(Quelle: http://www.europa.eu.int, 20.2.2006)

