Flüchtlinge
Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) des Jahres 1951 (ergänzendes Protokoll 1967) sind Personen, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsgruppe oder politischen Gesinnung außerhalb jenes Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und die nicht imstande bzw. infolge dieser Furcht oder aus anderen zwingenden Gründen nicht gewillt sind, sich unter den Schutz dieses Heimatlandes zu stellen.Siehe auch: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

