Europäisches Parlament (EP)
In seiner Funktion als "Berater, Kritiker, Kontrolleur" setzt sich das EP aus 732 Abgeordneten zusammen, die direkt von den BürgerInnen der Mitgliedsstaaten gewählt werden. Das EP nimmt zu Vorhaben des (Minister-)Rats der EU Stellung und ist unmittelbar an der Entscheidung über Gesetze in Bereichen wie z.B. Kultur, Bildung, Gesundheit, Binnenmarkt oder Forschung und Umwelt beteiligt. Das EP ist auch an der Festlegung des EU-Budgets beteiligt und kann es auch ablehnen. Die EU-Kommission und ihr/e PräsidentIn kann nur mit der Zustimmung vom EP ernannt werden und vom EP auch zum Rücktritt gezwungen werden. Das EP ist an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik maßgeblich beteiligt; Beitritts- und Assoziierungsabkommen können nur mit der Zustimmung des EP in Kraft treten.(Quelle: http://www.europa.eu.int, 20.2.2006)

