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EU-Kommission (Europäische Kommission)

Als "Hüterin der Verträge" ist die Europäische Kommission mit Initiativ-, Durchführungs-, Management- und Kontrollbefugnissen ausgestattet. Das Kommissionskollegium besteht derzeit (Februar 2006) aus 25 Mitgliedern aus allen EU-Mitgliedstaaten, die in Gesamtverantwortung handeln und deren Mitglieder nicht an Weisungen ihrer Heimatregierungen gebunden sind. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Kommission wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für fünf Jahre ernannt und muss vom Europäischen Parlament, dem sie rechenschaftspflichtig ist, bestätigt werden. Von der Kommission als Kollegium ist der ihr unterstellte Verwaltungsapparat zu unterscheiden, der ebenfalls als Europäische Kommission bezeichnet wird.

(Quelle: http://www.eu2006.at, http://www.dadalos-d.org, http://www.europa-digital.de, 20.2.2006)

http:// www.demokratiezentrum.org /566f0155a3effd4fd7f3b314358abf6d/de/startseite/wissen/lexikon/eu-kommission_(europaeische_kommission).html

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