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Beschäftigungsbewilligung

Die Beschäftigungsbewilligung erlaubt die Ausübung einer genau festgelegten beruflichen Tätigkeit für maximal ein Jahr. Grundsätzlich ist eine Beschäftigungsbewilligung nur dann zu erteilen, wenn die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zulassen und keine wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen entgegenstehen.

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