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Ausländerbeschäftigungsgesetz

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) regelt die Neuzulassung ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das Gesetz versucht, den Neuzuzug von Arbeitskräften aus dem Ausland mit Ausnahme von hochqualifizierten Arbeitskräften, die aus dem vorhandenen Arbeitskräftepotenzial nicht zur Verfügung gestellt werden können, zu verhindern. Es legt eine Bundeshöchstzahl der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte fest (8 % des österreichischen Arbeitskräftepotenzials) und es definiert prioritäre Beschäftigungsgruppen, die im Falle einer verstärkten Arbeitskräftenachfrage zuerst zu beschäftigen sind (InländerInnen oder Flüchtlinge, dann BefreiungsscheininhaberInnen, AusländerInnen, die einen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausschließlich durch Beschäftigungsverhältnisse im Inland erworben haben, jugendliche AusländerInnen, sofern sie das letzte volle Schuljahr vor Beendigung ihrer Schulpflicht in Österreich absolviert haben und weitere Gruppen).

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